BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 18

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Georg Kofler, Professor für Finanzrecht an der Uni Linz, hat einmal festgestellt, dass selbst Experten mitunter ratlos vor dem Paragraphendschungel des Finanzausgleichs sitzen, und gesagt: „Der Finanzausgleich wurde über die Jahrzehnte ständig reformiert, erweitert und nachjustiert. Jetzt ist er ein hochkomplexes System, in dem auch für Fachleute keine Transparenz mehr herrscht“.

Dazu kommt noch, dass sich parallel zum Finanzausgleich in den vergangenen Jahren eine wahre Flut an sogenannten Artikel 15a-Vereinbarungen entwickelt hat. Auf diese Art werden unter anderem die Mindestsicherung, die Kinderbetreuung, die Altenpflege, die sprachliche Frühförderung, die Kindergärten und die Flüchtlingsangelegenheiten geregelt.

Der Rechnungshof hat – wie sollte es anders sein – dieses System bereits ausführlich kritisiert. Artikel 15a-Vereinbarungen erhöhten die Zahl der Finanzierungsströme, gin­gen so zum Großteil zu Lasten des Bundes und seien insgesamt ein schwerfälliges Instrument. Nur etwas sei hier angemerkt und dem Rechnungshof auch ins Stamm­buch geschrieben: Finanzieren muss man neue Anforderungen und Herausforderun­gen auch. Die alte Devise hat schon auch seine Gültigkeit: Wer anschafft, soll auch zahlen!

Von den Kosten abgesehen hat das Geldverteilungssystem auch in sich strukturelle Fehler, denn sparsames Wirtschaften, wie zum Beispiel in Vorarlberg, wird nicht belohnt. Es gibt kaum oder keine Anreize für Kooperationen zwischen den Ländern, wie etwa bei der Spitalserhaltung oder bei der Spitalsfinanzierung. Wie schon gesagt: Das System ist intransparent, schwer kontrollierbar und nur für eine Handvoll Experten halbwegs durchschaubar.

Unser Finanzminister hat sich, was den Finanzausgleich anbelangt, einiges vorge­nommen. Der Finanzausgleich sollte sich mehr an den Aufgaben als an den Kopf­quoten orientieren. Es besteht auch durchaus Bereitschaft, über die Steuerautonomie der Länder zu verhandeln und dabei neue Kompetenzverteilungen zu schaffen. Der Finanzausgleich kann auch eine Chance sein, im Rahmen eines modernen Föderalismus alles auf ein neues, tragbares und transparentes System umzustellen.

Natürlich gibt es auch Wortmeldungen aus den Ländern. Der Großteil der Landes­hauptleute ist bereit, über mehr Verantwortung bei der Steuereinhebung zu reden. Die Zeit drängt, bis Mitte 2016 sollte der neue Finanzausgleich stehen. Das ist ambitioniert, Herr Minister, aber ein gesunder alemannischer Optimismus kann in diesem Zusam­menhang nie schaden. Das Wochenmagazin „profil“ hat dazu Folgendes festgestellt:

„Aber eine umfassende Neuordnung“ des Finanzausgleiches „in nur einem Jahr ist ungefähr so wahrscheinlich, wie ein Vulkanausbruch im Tullner Feld. Zu viele Einzel­interessen prallen beim Finanzausgleich aufeinander, zu viel juristischer Murks hat sich in den vergangenen Jahrzehnten angesammelt.“

Der derzeitige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Josef Pühringer, hat dazu verlauten lassen, dass der bisherige Verteilungsschlüssel für die Milliarden aber bleiben müsse.

Kontraproduktiv sind dazu die Wortmeldungen der Opposition. Ich möchte hier aus der letzten ORF-Pressestunde den Kollegen Strolz zitieren, der sich ja gerne als pinker Alpen-Napoleon aufspielt und der die Landeshauptleute als „Fürsten der Finsternis“ bezeichnet hat. Ich zitiere:

„Dem ‚elenden Spendierföderalismus‘ müsse ein Ende gemacht werden … Die Länder sollten Steuerverantwortung übernehmen oder die Landtage ‚in dieser Form‘ abge­schafft werden. Den Landeshauptleuten warf Strolz vor, ‚Fürsten der Finsternis‘ zu


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