BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 17

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„Finanzausgleichsverhandlungen: Chance für Bund und Länder“

mit dem Bundesminister für Finanzen Dr. Schelling, den ich bei uns im Bundesrat herzlich willkommen heißen darf. (Allgemeiner Beifall.)

In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgenden Ablauf erzielt: Zunächst kommt je ein Redner/eine Rednerin pro Fraktion zu Wort, dessen/deren Redezeit jeweils 10 Minuten beträgt. Sodann erfolgt die Stellungnahme des Herrn Bundes­minis­ters, die ebenfalls 10 Minuten nicht überschreiten soll. Danach folgt wiederum je ein Redner/eine Rednerin der Fraktionen sowie anschließend je eine Wortmeldung der Bundesräte ohne Fraktion mit jeweils einer 5-minütigen Redezeit. Zuletzt kann noch eine abschließende Stellungnahme des Herrn Bundesministers erfolgen.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


9.23.21

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Auch ein herzliches Grüß Gott an die Menschen vor den Bildschirmen zu Hause! Unser Thema „Finanz­ausgleich: Chance für Bund und Länder“ wäre an und für sich ein tagesfüllendes Pro­gramm, wir werden, so, wie in der Präsidiale vorgegeben, versuchen, es in der Zeit abzuarbeiten, um mit dem Minister auch in Diskussion zu kommen.

Ich glaube, es ist unbestritten, dass das Finanzausgleichsgesetz zu den wichtigsten Materien der Republik gehört. Mehr als 32 Milliarden € waren es im Vorjahr, das entspricht etwa dem Volumen von sechs Steuerreformen oder, kärntnerisch gemessen, etwa zwei Hypo-Alpe-Adria-Pleiten oder einem Zehntel des Bruttoinlandsprodukts.

Unser Finanzminister Hans Jörg Schelling hat es sich zur Aufgabe gemacht, das verwobene System zu reformieren. Dabei wird es wahrscheinlich bei den Ländern so gelten, dass es ein bisschen mehr sein darf, beim Finanzminister wahrscheinlich so, dass es etwas billiger werden soll. In der Realität ist es tatsächlich so, dass den Lan­despolitikern oder der Landespolitik in Steuerangelegenheiten bekanntlich keine beson­dere Rolle zukommt. Fast alle wichtigen Steuerkompetenzen liegen beim Bund, darunter auch das Einheben der meisten Steuern, ein paar seien erwähnt: Einkom­mensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und so weiter, und so weiter. Alle diese Einnahmen landen erst einmal in den Kassen des Finanzministers. Im Prinzip funktioniert die Republik wie ein Alleinverdienerhaushalt: Einer bringt das Geld nach Hause und der andere, der Finanzminister, muss dann den Rest der Familie versorgen.

Etwa 32,5 Milliarden € hat der Bund im Vorjahr an die Länder und Gemeinden über­wiesen, nicht ganz 10 Milliarden € bekamen die Gemeinden, den guten Rest die Lan­desregierungen. Den größten Betrag aus dieser Zuteilung machen die soge­nannten Ertragsanteile aus, das ist jener Prozentsatz, mit dem der Bund die Länder und Gemeinden an seinen Steuereinnahmen beteiligt. Der Verteilungsschlüssel sieht der­zeit so aus: 67 Prozent erhält der Bund, die Länder bekommen 22 Prozent, die Gemeinden 11 Prozent. Die weitere Aufteilung richtet sich dann im Wesentlichen nach der Bevölkerungszahl.

Die Aufteilung erfolgt weiters so, dass große Länder und Gemeinden mehr Geld bekommen, kleine weniger. Das klingt simpel und logisch, ist aber natürlich viel, viel komplizierter. Aktuell gilt ein abgestufter Bevölkerungsschlüssel, der vorsieht, dass die Einwohnerzahl jeder Kommune mit einem bestimmten Wert multipliziert wird. Das Problem dabei ist, dass die Ertragsanteile längst nicht reichen, um den Föderalismus in Schwung zu halten. Deshalb gibt es noch weitere Transfers im Gesamtausmaß von 8 Milliarden €.

 


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