BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 19

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sein, die sogar das Befüllen der Transparenzdatenbank verweigerten.“ Notfalls müsse man diese „zu Chefs des Vollzugs degradieren, ähnlich den Bezirkshauptleuten.“

Das zeigt neben dem ganzen Populismus, wie wenig Ahnung Kollege Strolz hat. Nur mit der Abschaffung von politischen Strukturen wie den Landtagen oder auch dem Bundesrat politisches Kleingeld zu verdienen und sich keine Gedanken über Verfas-sung und Föderalismus zu machen, ist mehr als bescheiden. Kollege Strolz sollte zumindest versuchen, einen Grundkurs in Verfassungsrecht und Staatsbürgerkunde zu besuchen, um wenigstens den Anforderungen eines Durchschnittsstaatsbürgers zu entsprechen.

Unser Finanzminister Hans Jörg Schelling hat indes sieben Arbeitsgruppen beauftragt, sich mit dem Thema Finanzausgleich zu befassen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Es geht dabei um Abgabenautonomie, Aufgabenkritik und Aufgabenorien­tierung und Transfers. Es geht auch um zwei ganz wichtige Punkte, nämlich Gesund­heitsfinanzierung und Pflege, sowie um Haftungsobergrenzen und interkommunale Zusammenarbeit.

Herr Finanzminister, ich meine, wir sind damit auf dem richtigen Weg. Und ich darf abschließend auf alemannisch sagen: Net lugg lo! Das heißt: Nicht lockerlassen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

9.31


Präsident Gottfried Kneifel: Herr Bundesrat Lindinger gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


9.31.14

Bundesrat Ewald Lindinger (SPÖ, Oberösterreich)|: Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Der Finanzausgleich ist ein riesengroßer Abwicklungs­mecha­nismus von Finanzmitteln, der manche Gemeinden und Städte zur Verzweiflung bringt.

Wie funktioniert eigentlich die Verteilung der Steuern und Abgaben unserer Bürge­rinnen und Bürger? Wie funktioniert das zwischen den Kommunen, den Ländern und dem Bund? Wer hat welche Aufgaben zu bewältigen? Mit welchen Mitteln werden die Kosten durch die Länder, die Gemeinden und den Bund gedeckt?

Die gemeinschaftlichen Bundesabgaben – heißt es so schön – werden in die Ertrags­anteile des Bundes, der Länder und der Gemeinden aufgeteilt und vom Bund an die Länder und von den Ländern an die Gemeinden gemäß dem abgestuften Bevölke­rungs­schlüssel aufgeteilt. Diesen abgestuften Bevölkerungsschlüssel gibt es schon seit 1920. Es wäre an Zeit, dass wir endlich Veränderungen herbeiführen, und es wäre gut, wenn wir bis 2020 die nötigen Reformschritte schaffen würden. Das ist höchst notwendig. Ich werde noch darauf eingehen, warum das derzeitige System nicht ganz gerecht und reformbedürftig ist.

In Österreich funktioniert das so: Es gibt ein Mischsystem bei der Einhebung und Verteilung von Steuern und Abgaben. Wir wissen, dass in diesem Mischsystem wiederum Trennsysteme bestehen. Die Kommunen heben ausschließlich für sich die Steuern ein, wie die Grundsteuer A und Grundsteuer B und die Kommunalsteuer von der Lohnsumme der Betriebe in der Gemeinde. Das veranlasst natürlich einige Gemeinden zum Verzicht. Wir kennen das, in dieser Kammer sitzen ja sehr viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Sie verzichten oder stimmen einer Reduzie­rung des Steuersatzes beziehungsweise der Bemessungsgrundlage zu. Das ist eine starke Benachteiligung der ärmeren, nicht so finanzstarken Gemeinden, der kleineren Gemeinden, die es sich nicht leisten können, auf ein paar Steuern zu verzichten. Einige


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