BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 20

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machen das aber, und das ist sicher zum Nachteil der Gemeinden, die das nicht tun können.

Über das Verbundsystem werden die Mittel zentral eingehoben und, wie bereits einleitend erwähnt, über die Ertragsanteile verteilt. Dann gibt es noch das Zuweisungs­system. Das sind zweckfreie und zweckgebundene Zuweisungen, Transfers von oben nach unten und umgekehrt, zwischen den Ländern und Gemeinden.

Zusammenfassend sprechen wir vom primären Finanzausgleich, das umfasst also die Verteilung der Abgabenhoheit der Gebietskörperschaften und die Verteilung der Ertragshoheit auf die Gebietskörperschaften. Dies ist im Finanzausgleichsgesetz ge­nau geregelt. Jede Gebietskörperschaft will natürlich vom Steuerkuchen den größeren Anteil haben und die Aufgaben verteilen. Das heißt, wer die besseren Karten hat, wird bei den Verhandlungen besser aussteigen.

Zum sekundären Finanzausgleich: Das System der Transferzahlungen wird zwi­schen den Gebietskörperschaften genau geregelt, insbesondere die Landesumlage und die Bedarfszuweisungen. Bei den Bedarfszuweisungen gibt es schon wieder Unterschiede im Verteilungsmodus zwischen den Bundesländern. Es geht darum, wer für welche Investitionen Bedarfszuweisungen, die sogenannten BZ, bekommt. Die Abkürzung BZ ist das Erste, das ein Bürgermeister lernt. Er lernt das, und gleich bei Amtsantritt bekommt er von seinem Vorgänger Knieschoner. Wenn die schon zu stark benützt worden sind, muss er sich neue kaufen. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Dann gibt es noch den tertiären Finanzausgleich. Er umfasst alle übrigen Transfers zwischen den öffentlichen Rechtsträgern nach den einschlägigen Bundes- und Landes­gesetzen, und zwar Transferleistungen wie Krankenanstaltenbeitrag, Sozialhilfeum­lage, Landesumlage. Bei der Landesumlage und beim Krankenanstaltenbeitrag gibt es auch schon wieder Unterschiede zwischen den Bundesländern. Das heißt, das System ist undurchsichtig und nicht vergleichbar. Man kann kein Benchmarking machen, wie man so schön sagt, man kann nichts vergleichen.

Dann gibt es noch jene Bereiche, in denen Geldmittel von den Ländern an die Ge­meinden fließen. Das ist zum Beispiel der Personalkostenzuschuss im Bereich der Kindergärten. Da gibt es, wie wir wissen, auch schon wieder Unterschiede zwischen Niederösterreich und den restlichen Bundesländern.

Geschätzte Damen und Herren! Sie sehen, dass alleine die unterschiedlichen Umlagesysteme in den Bundesländern ungerechte und extrem unterschiedliche Kosten pro Einwohner verursachen. Ich möchte Ihnen das anhand einer Berechnung aus dem Jahre 2013 näherbringen: Die Kosten pro Einwohner liegen in Oberösterreich bei 484 €, in Kärnten bei 443 € pro Einwohner und in Vorarlberg bei 467 €. Das ist ungefähr gleich. In Niederösterreich sind es aber nur 386 €, weil die Gemeinden keine Landesumlage bezahlen. In der Steiermark sind die Kosten auch niedrig, da dort die Gemeinden keine Krankenanstaltenbeiträge bezahlen. Bei der Betrachtung der Finanz­kraft der Gemeinden und Städte vor und nach Transfers sind also die mittleren Ge­meinden und die Städte die Verlierer. Das heißt, die kleinen Gemeinden sind die Gewinner. Die mittelgroßen Gemeinden, so ab 5 000 Einwohner, und die Städte sind die Verlierer.

Als Bürgermeister einer Gemeinde mit 6 000 Einwohnern weiß ich, dass da Reform­bedarf besteht, und ich meine, dass wir unverzüglich in die Reformdiskussion ein­steigen müssen und massive Änderungen herbeiführen müssen.

Man muss auch an der Entflechtung der Kompetenzen und der Aufgaben arbeiten. Viele Institute verwenden das Schlagwort „aufgabenorientierter Finanzausgleich“. Es


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