BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 23

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und das alles noch mit einem enormen Verwaltungsaufwand. Das versteht natürlich niemand.

Grundlegende Forderungen für den Finanzausgleich sind Einfachheit und Trans­parenz. Wesentlich ist auch eine aufgabenadäquate Ausgabenfinanzierung. Nicht zuletzt sollte das System auch gegenüber Änderungen in der Zukunft offen sein, sodass wir nicht wieder in die Situation kommen, dass jede Änderung, jede Anpassung zu einer Verkomplizierung und schlussendlich zu einem undurchschaubaren System führt.

Es gibt dazu einen Vorschlag, der besagt, dass alle direkten Steuern an die Länder und Gemeinden und alle indirekten Steuern mit Ausnahme der Grunderwerbssteuer an den Bund gehen. Dazu soll ein Schwankungsausgleich geschaffen werden, wenn diese Einnahmen zu weit auseinanderklaffen. Dabei gibt es zwei Varianten: einmal ohne Aufgabenverteilungsreform und einmal mit einer neuen Aufgabenverteilung, durch die beispielsweise Unterricht, Land- und Forstwirtschaft und Gesundheit zu den Ländern wandern sollten.

Für ein solches System wurden Berechnungen für einen fünfjährigen Zeitraum mit den Zahlen von 2009 bis 2012 durchgeführt. Sie ergeben in der Variante ohne neue Aufga­ben­verteilung für den Bund einen negativen Saldo von ungefähr 300 Millionen €, für die Länder von plus 50 Millionen € und für die Gemeinden von plus 100 Millionen €. Wenn man dabei allerdings bedenkt, dass gerade der Bund massiv Verwaltungskosten einsparen könnte, so hat dieser Vorschlag durchaus seinen Reiz.

Die Diskussion über einen Lastenausgleich ist natürlich notwendig. Es geht um einen Lastenausgleich für übergeordnete, zentrale Aufgaben, also für Städte und für ganze Stadtregionen. Gerade in der Obersteiermark, wo es eine Stadtregion von Kapfenberg bis Leoben gibt, ist das sicherlich ein wesentliches Thema. Es geht aber auch um einen Lastenausgleich für schrumpfende Regionen, die vor besonderen Herausforde­rungen stehen.

Die Frage der Steuerautonomie wurde ebenfalls bereits vom Vorredner angesprochen. Steuerautonomie wird teilweise vehement gefordert, von anderen wird sie wiederum massiv abgelehnt. Es steht außer Zweifel, dass eine solche Steuerautonomie zu einem Steuerwettbewerb zwischen den Ländern führen würde. Man darf sich dabei natürlich nicht – das sagt zumindest die Agenda Austria – mit Bagatellsteuern auseinander­setzen, sondern Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuern sind als Basis heran­zuziehen. Es wird vorgeschlagen, den Ländern einen Prozentsatz dieser Einnahmen durch ein Zu- und Abschlagsystem zu überlassen. Das Interessante dabei ist, dass die Simulationsrechnungen ergeben haben, dass die Steuersätze der Bundesländer im Durchschnitt um 1,5 Prozent sinken würden. Durch die Wettbewerbsstärkung würde es zu einer nachhaltigen Einkommenssteigerung von 1,7 Prozent kommen. Entgegen der vielverbreiteten Meinung, dass dieser Steuerwettbewerb zu Ungleichheit führen würde, würde es zu einer Angleichung des Wohlstandes in den einzelnen Ländern kommen.

Wie wichtig die Anpassungsfähigkeit eines solchen Systems ist, zeigen auch die neuen Herausforderungen. Herr Finanzminister, Sie haben selbst vor wenigen Wochen gesagt, dass von den Asylwerbern, die bei uns Asylstatus erhalten werden, maximal 7 bis 9 Prozent am Arbeitsmarkt vermittelbar sein werden. Der Rest wird direkt in die Mindestsicherung wandern. Wir wissen noch nicht, wie viele es allein aus dem heuri­gen Jahr sein werden. 40 000? 50 000? – Man weiß es noch nicht, das werden die Asylgerichtshöfe zu beurteilen haben. Jedenfalls wird diese Belastung mit einer gewis­sen Zeitverzögerung, wenn die dann aus der Grundversorgung draußen sind, massiv auf die Gemeinden, auf die einzelnen Sozialhilfeverbände zukommen.

 


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