BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 22

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Präsident Gottfried Kneifel: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. Ich erteile es ihm und ergänze, dass wir uns in der Präsidiale auf 10 Minuten Redezeit geeinigt haben.

 


9.44.19

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Vor 14 Tagen in der Aktuellen Stunde mit der Frau Gesundheits­minister habe ich die mangelnde Aktualität des Themas beklagt. Das kann man heute sicherlich nicht sagen, denn das ist ein brandaktuelles Thema.

Der Titel – „Finanzausgleichsverhandlungen: Chance für Bund und Länder“ – stört mich vielleicht ein bisschen.

Wo, frage ich mich, bleiben die Gemeinden? Die Gemeinden sind doch essenziell, sie sind vor allem die, die dem Bürger am nächsten sind. Sie spielen auch für die regionale Wirtschaft eine ganz wesentliche Rolle.

Und: Chancen wofür? Chancen für mehr Gerechtigkeit? Für mehr Transparenz? Für eine Föderalismusreform? Für eine Verwaltungsreform? Oder vielleicht gar für eine Staatsreform?

Mehr Gerechtigkeit ist sicherlich vonnöten. Wenn man sich anschaut, wie die Finanzmittel verteilt werden, dann sieht man zwischen den einzelnen Bundesländern sehr große und nicht wirklich erklärbare Unterschiede. 2014 sind pro Kopf durch­schnittlich 2 855 € verteilt worden. Man kann sagen, dass Wien gewissermaßen ein Sonderfall ist; mit 3 190 € steht Wien an der Spitze. Salzburg folgt mit 3 020 €. Die Steiermark liegt schon abgeschlagen mit 2 695 € pro Kopf, und an letzter Stelle steht das Burgenland mit 2 570 €.

Der Ruf war ja auch heute bereits wieder zu vernehmen: Jeder Bürger ist gleich viel wert! Gemeindebundpräsident Mödlhammer fordert das ganz vehement. Der Städte­bund ist da ein wenig anderer Ansicht. Ganz radikal schlägt das aber der niederöster­reichische Finanzlandesrat Sobotka vor. Er will pro Kopf eine fixe Summe verteilen. Die Frage ist, ob das dann auch wirklich gerecht ist.

Bei der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden gibt es gravierende Unter­schiede. Kollege Lindinger hat vorher in genau diesem Zusammenhang Niederöster­reich genannt und gemeint, dass die kleinen Gemeinden am meisten profitieren. In der Steiermark sieht man, dass die Gemeinden bis 500 Einwohner eine negative Quote der freien Finanzspitze von 4,7 Prozent haben. Die Stadt Graz hat eine negative Quote von 4,1 Prozent, während die Quote bei allen anderen Einwohnerklassen positiv ist. Die höchsten mit plus 6,5 Prozent haben die Gemeinden zwischen 2 000 und 5 000 Ein­wohnern. Man sieht da also durchaus auch Bundesländerunterschiede.

Der Ruf nach mehr Transparenz ist sicherlich gerechtfertigt. Ich denke, wir sind ein­hellig der Meinung, dass das notwendig ist. Mödlhammer hat auch schon gesagt, dass das System wirr und teilweise undurchschaubar ist. Von den Vorrednern wurde ja das bisherige dreistufige System bereits erläutert – primär, sekundär, tertiär, das Ganze dann noch horizontal und vertikal.

Dann gibt es noch einen grauen Finanzausgleich. Kein Mensch versteht beispielsweise die folgenden Zahlen aus der Steiermark: Das Land hat auf das heurige Jahr hoch­gerechnet laufende Transferzahlungen an die Gemeinden in Höhe von ungefähr 134 Millionen € und Kapitaltransfers in Höhe von 137 Millionen € zu leisten. Umgekehrt überweisen die Gemeinden als Landesumlage und für Sozialhilfeverbände 310 Millio­nen € an die Länder. Das Geld wird also vom rechten Sack in den linken verschoben,


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