BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 29

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mit dem wir bei großen Steuerblöcken, nämlich bei der Einkommen- und Lohnsteuer sowie zum Beispiel bei der Körperschaftsteuer ansetzen.

Bei der Mehrwertsteuer, meine sehr geehrten Damen und Herren, geht es nicht. Da können wir nicht differenzieren; das macht, glaube ich, auch keinen Sinn. Stellen Sie sich jetzt aber einmal vor, wir haben dann eine Körperschaftsteuersituation zum Bei­spiel zwischen Wien und Niederösterreich, bei der der eine sagt, der Höchststeuersatz darf 25 Prozent sein, aber er senkt diesen auf 23 Prozent. Aus diesem Grund müssen wir uns bewusst machen, was wir damit auslösen. Daher bin ich derjenige gewesen, der gesagt hat: Diskutieren wir das in allen Facetten aus! Und wir können, meine geschätzten Damen und Herren, auch zu dem Ergebnis kommen, dass wir das Projekt verwerfen, weil man sich entweder nicht einigt oder weil es keine vernünftige Modellstruktur gibt. Das muss man mitnehmen. Nicht darüber zu diskutieren und dann immer zu jammern, dass der eine einhebt und der andere ausgibt, wird uns aber, glaube ich, auf lange Sicht nicht weiterbringen.

Sie haben das Thema Gesundheit und Pflege angesprochen. Natürlich sind das zentrale Themen, aber ein Bereich, der mir noch sehr wichtig erscheint und der für die Zukunft von entscheidender Bedeutung ist, ist jener, wie wir die interkommunale Zusammenarbeit organisieren, denn dort liegt ein wesentlicher Schlüssel – vorher ist das Schwimmbad genannt worden, und es gibt auch weitere Beispiele dafür, wie Musikschulen und andere.

Wie organisieren wir das? – Es gibt zum Beispiel in Vorarlberg – das weiß ich aus meiner früheren Erfahrung im Möbelhandel – eine Regelung: Wenn jemand ein Möbelhaus errichtet, dann muss sich jene Gemeinde, die die Kommunalsteuer be­kommt, weil dort der Arbeitsplatz entsteht, mit den umliegenden Gemeinden auf einen zivilrechtlichen Vertrag einigen, wie diese Kommunalsteuer verteilt wird. Es ist ein schönes, einfaches Modell, aber Beispiel dafür, dass zu Recht argumentiert wird, dass nicht nur der Standort alleine die Einnahmen lukrieren kann, sondern dass das Umfeld, das dadurch Ausgaben hat – Kindergärten, Schulen, Straßen –, auch davon profitieren sollte. Ich halte das für ein mögliches Beispiel dafür, wie wir hier wirklich weiter­kommen.

Jetzt weiß ich, dass es dann das Argument bei der interkommunalen Zusammenarbeit gibt, wie das mit der Mehrwertsteuer bei ausgelagerten Gesellschaften aussieht. Also wenn wir daran scheitern, dann haben wir einen zusätzlichen Fehler im System produziert!

Daher glaube ich, dass es von entscheidender Bedeutung sein wird, uns auch in die Querschnittsmaterien hineinzubegeben – Beispiel: Förderungen. Das neue Energieef­fizienz­gesetz führt dazu, dass der Bund über den Klimafonds neue Förderungen zum Beispiel für Solaranlagen einführt. Ich bin überzeugt davon, in jedem Bundesland gibt es so etwas. Jetzt können natürlich die Bundesländer sagen, dass sie es dann ab­schaffen. Das ist in Ordnung, aber wir sollten davor darüber reden, für wen diese Kompetenz gilt, wer diese Maßnahme aufnehmen soll. Und dann soll es einer machen – und nicht drei oder vier.

Das ist, glaube ich, der Punkt, an dem eine Diskussion über die Aufgabenverteilung von ganz entscheidender Bedeutung ist, und die kann auf diesem Umweg dann tatsächlich zu einer Art Bundesstaatsreform führen.

Ich habe angekündigt – das haben auch nicht alle meine Kollegen in der Regierung verstanden –, dass auch der Bund möglicherweise bereit sein muss, Kompetenzen abzugeben. Wir können zum Beispiel auch darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist, eine mittelbare Bundesverwaltung zu haben. Diese Punkte gehören angesprochen und diskutiert. Wenn wir dann feststellen, es gibt bessere Lösungen, dann sollten wir sie


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