BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 37

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darüber diskutieren, wie wir unsere Steuereinnahmen zwischen Bund, Länder und Gemeinden per Finanzausgleich am besten aufteilen, sollten wir darüber diskutieren, wie wir unsere Staatsaufgaben in einem europäischen Gesamtkontext am effizien­testen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufteilen.

Der Staat als Ganzes gehört auf seine wichtigsten Kernaufgaben zurückverschlankt. Verwaltungskosten runter, Effizienz rauf, Konzentration auf die Kernaufgaben des Staates – alles andere streichen.

Die Kernfrage bei sämtlichen Tätigkeiten des öffentlichen Sektors lautet: Was ist der Bürgernutzen dieser staatlichen Tätigkeit, brauchen wir das wirklich?

Sämtliche Verwaltungstätigkeiten müssen Servicedienstleistung für die Bürger sein und dürfen nicht der Selbstbedienung an Steuergeldern zum eigenen Vorteil oder der Machtbereicherung unserer Selbstverwaltungsapparate dienen.

Das Hauptproblem unserer Verwaltung ist, dass unsere Steuergelder in aufgeblähte, historisch gewachsene Verwaltungsstrukturen fließen und nicht dorthin, wo es benötigt wird: zum Bürger, zum Patienten, zum Schüler, zum Förderungsempfänger. Klar, niemand will freiwillig historisch gewachsene Kompetenzen abgeben, dennoch müssen wir im gesamtstaatlichen Interesse Verwaltungs- und Aufgabenreformen angehen, um Österreich international wettbewerbsfähiger zu machen, wieder an die Spitze zu bringen und unsere Arbeitslosigkeit zu reduzieren.

Unsere Bundesregierung kann nicht vernünftig regieren, solange Länder und Städte regionale machtpolitische Partikularinteressen in den Vordergrund stellen und als Reformverweigerer auftreten. Regionalen Interessen sind am besten gedient, indem man im gesamtösterreichischen Interesse handelt.

Die ineffizienten kostenintensiven föderalen Neunfachstrukturen, Parallelstrukturen, Doppelgleisigkeiten und nicht ausgelastete Kapazitäten in den Ländern gehören reduziert.

Eigene Landesgesetzgebungen mit neun Landesparlamenten sind in einem so kleinen Staat wie Österreich völlig überdimensioniert. Den psychischen Schock, dass wir seit 1918 keine große Monarchie mehr sind, haben wir offensichtlich noch immer nicht überwunden. Wir tun weiter so, als wären wir ein Kaiserreich mit neun Kronländern und neun mächtigen Landesfürsten. Kaiserlich groß ist in Österreich leider nur die Ver­waltung. Österreich ist nicht viel größer als das Bundesland Bayern, das ist die Realität – stellen Sie sich vor, wir hätten in Bayern neun Parlamente mit neun unter­schiedlichen Gesetzgebungen!

Die österreichische Gesetzgebung sollte nur auf Bundesebene – unter kräftiger Mit­sprache der Länder, der Städte und Gemeinden in einer starken österreichischen zweiten Parlamentskammer, sprich: einem aufgewerteten starken Bundesrat – erfol­gen. Sämtliche Landesgesetze gehören auf Bundesebene vereinheitlicht, wir brauchen keine neun unterschiedlichen Jugendschutzgesetze, keine neun unterschiedlichen Pflegegesetze, keine neun unterschiedlichen Bauordnungen, keine neun unterschied­lichen Tierschutzgesetze, keine neun unterschiedlichen Wohnbauförderungsgesetze, keine neun unterschiedlichen Kinderbetreuungsgesetze, keine neun unterschiedlichen Mindestsicherungsregeln, keine neun unterschiedlichen Landeslehrerdienstrechte und keine neun unterschiedlichen Besoldungsrechte für Ärzte.

Viele Aufgaben, die derzeit bei den Ländern liegen, gehören zur Effizienzsteigerung an den Bund und die Gemeinden übertragen. Kinderbetreuung sollte Gemeinde­kompe­tenz werden, die bundeseinheitlich geregelt ist. Das Geld soll direkt vom Bund zu den Gemeinden fließen, die Landesebene kann hier völlig herausgelassen werden. Das


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