BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 39

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Bürgern. Daher, glaube ich, muss man auch da eine gute Kombination finden: Was unterwirft man dem, und was unterwirft man dem nicht? Ich glaube schon, dass es wichtig ist, wenn man die Autonomie vor allem auf dem Steuersektor erhöht, natürlich auch die Bürgerinnen und Bürger zu fragen: Bist du bereit, mehr Steuern zu zahlen – vielleicht auch nur temporär –, um Projekte zu realisieren? Ich halte es durchaus für zweckmäßig, diesen Weg auch mit ins Auge zu fassen und ihn nicht von vornherein einfach aus der Befürchtung heraus, da könnte etwas nicht so funktionieren, wie wir es uns wünschen, auszuschließen.

Eine Anmerkung noch, Frau Bundesrätin Mühlwerth, zu Herrn Strolz. Erstens: Ich glaube, Herr Bundesrat Mayer hat ihn nur zitiert aus einer öffentlichen Fernseh­sen­dung. Und ich sage dazu: Ich war ein bisschen entrüstet, denn die Ausformulierung, ich sei ein Gefangener der Länder und hinter mir stehe jemand, der ein Messer zwischen den Zähnen habe, und wenn ich mich umdrehte, gebe es ein Unglück, halte ich für unangebracht. Ich sage das auch in aller Deutlichkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Nur damit da kein Missverständnis aufkommt: Ich sage das nicht, weil ich mich fürchten würde. Das ist nicht der Fall.

Ich komme noch zu einigen ganz wenigen Themen. Sie haben gesagt: Spekulations­verbot. – Ja, ich erinnere daran, dieses ist damals an den Freiheitlichen gescheitert, die ihre Zustimmung zum Verfassungsgesetz zurückgezogen haben. Sie erinnern sich. Wir können das gerne wieder aufleben lassen.

Was die Verlängerung des Finanzausgleichs anbelangt: Ja, ich nehme zur Kenntnis, auch ich habe verlängert bis Ende 2016. Aber bitte bedenken Sie: Ich bin am 1. Sep­tember 2014 in das Amt gekommen, und ich hätte mich – ehrlich – außerstande gesehen, zwischen 1. September und Ende des Jahres einen Finanzausgleich zu verhandeln. Daher bitte ich auch hier um Verständnis, dass wir das noch einmal verlängert haben. Es ist, glaube ich, ein guter Weg gewesen, auch mit den Ländern gemeinsam.

Was die VRV anbelangt, so ist das wirklich ein spannendes Thema gewesen. Und Sie haben völlig recht: Derzeit noch nicht gelöst sind jene Thematiken, die in den Inhalt gehen. Was wir gelöst haben, sind Form und Gliederung – das steht, darüber gibt es auch keine Diskussion mehr. Aber wir haben zum Beispiel jetzt die Möglichkeit – und das haben wir auch mit den Ländern so vereinbart –, das Thema Haftungs­ober­grenzen über den Finanzausgleich zu lösen. Wir haben ein Modell vorgeschlagen. Ich glaube, es trifft auf Akzeptanz. Und was die Gemeindeverbände, die Sie angesprochen haben, betrifft, das könnten die Länder eigenständig regeln, denn die sind die Gemein­deaufsicht, und daher können sie auch von sich aus erlassen, wie sie die Gemeinde­verbände hier einbinden.

Die Frage, die sich in dem Zusammenhang noch zusätzlich ergeben wird, ist die Ver­gleichbarmachung. Das ist ein entscheidender Punkt. Aber da haben sich die Länder alle dazu bekannt, dass sie genau dieses Benchmarking wollen. Und daher müssen wir diese Transparenz herstellen, denn wir haben ja heute verschiedenste Finanzströme – im Gesundheitswesen und all den Bereichen. Das muss vergleichbar gemacht werden.

Und der letzte Punkt, der immer auftaucht: Transparenzdatenbank. Meine Position dazu ist bekannt. Zwischenzeitlich habe ich mit den Ländern vereinbart, dass wir – das kann ich Ihnen ankündigen – fünf Felder definieren werden, die auch die Länder befüllen. Denn ich bitte auch um Verständnis dafür – weil hier gesagt wird, die lebt so dahin –: Der Bund hat seine Aufgabe erfüllt! Wir haben befüllt, bei uns kann man hineinschauen und sich informieren über die Fördermittel. Es werden fünf Felder


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