BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 86

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einmal zu Wort melden. Liebe Leute von der FPÖ, kommen Sie doch endlich einmal im Jahr 2015 an! (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

Tut mir leid, aber endlich einmal über den Tellerrand zu schauen, das würde ich Ihnen wirklich empfehlen. Kommen Sie endlich an! (Bundesrat Herbert: Wir sind schon im Jahr 2015! Ihr seid ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen!) – Na, das scheint mir nicht so, und ich gratuliere der ÖVP, dass Sie das erkannt haben und Familie da auch ein bisschen weiter denken. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Eh, darum! (Zwischenrufe der Bundesräte Mühlwerth und Jenewein.)

Gut, kommen wir wieder zurück zum Thema, nämlich zum Mutterschutzgesetz und zum Väter-Karenzgesetz. Es gibt sehr positive Ansätze in dieser Novelle, der wir heute auch gerne zustimmen werden, zum Beispiel bei der Einbeziehung der freien Dienst­nehmerInnen in absolute oder individuelle Beschäftigungsverbote. Das heißt, freie DienstnehmerInnen … (Bundesrat Mayer spricht mit den Bundesräten Jenewein und Mühlwerth. – Der Redner, auf das Rednerpult klopfend:) Hallo! – Freie Dienstneh­merInnen sind jetzt auch acht Wochen vor und nach der Geburt im Mutterschutz. Das finden wir dringend notwendig, und das ist auch ein guter Punkt in dieser Novelle.

Ein wichtiger Schritt ist auch der vierwöchige Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt. Ich glaube, das war dringend notwendig. Einen zweiten Meldezeitpunkt finde ich eben­falls einen positiven Schritt, gerade, weil man immer wieder von der Väterbeteiligung hört. Ich glaube, das ist auch ein Anreiz dafür.

Kritischer sehe ich aber doch ein paar Punkte in dieser Novelle, nämlich bei der Ein­führung einer Bandbreite für die Arbeitszeitverkürzung bei Elternteilzeit. Das heißt, die DienstnehmerInnen haben künftig einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn sie das Glück haben, dass sie durchgehend mindestens drei Jahre in einem Unter­nehmen tätig sind – und das ist heutzutage nicht gerade leicht. Da spreche ich die zunehmende Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse an, sprich: Junge Menschen haben es nicht immer leicht, eine längere Betriebszugehörigkeit aufzubauen.

Ein weiterer Punkt ist auch: Ich muss das Glück haben, in einem Unternehmen ange­stellt zu sein, das mindestens 20 ArbeitnehmerInnen hat. Das ist auch nicht leicht, gerade bei Start-up-Unternehmen. Ich denke, gerade für junge Menschen ist das schon ziemlich schwierig, in einem Unternehmen anzufangen, gerade in der Software­entwicklung und so weiter und so fort. Das könnten wir wesentlich senken. Ich glaube, zehn ArbeitnehmerInnen hätten auch gereicht.

Eine weitere Voraussetzung ist auch, dass beide Elternteile mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben müssen oder geteilte Obsorge für das Kind überneh­men. Das ist meiner Meinung nach angesichts der zunehmenden Trennungs- und Scheidungsraten – solche Familien gibt es auch noch, nebenbei – nicht mehr zeitge­mäß und verhindert, dass Verantwortung bewusst wird und dass auch gegenseitig bei der Familienarbeit unterstützt werden soll. Ich glaube, dadurch wird das verhindert.

Neu ist jetzt auch, dass die Wochenarbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduziert werden muss, und das ist natürlich blöd für Menschen, die vorher schon in Teilzeit gearbeitet haben. Ich glaube, da hätte auch die Hälfte gereicht – 10 Prozent an Kürzung. Ich weiß, da war die Wirtschaft ein bisschen dahinter, aber wir sind der Mei­nung, auch 10 Prozent hätten da gereicht.

Wir Grüne sehen aber trotz aller Erschwernisse gerade in der Arbeitszeitverkürzung die positive Richtung, in die diese Novelle geht, und werden diesem Paket heute auch im Bundesrat zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

13.45

 


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