BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 85

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Vereinbarkeit weiter zu verbessern. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

Da denke ich unter anderem an die Anrechnung von vier Jahren pro Kind an die Pension, unabhängig davon, in welchen Abständen die Kinder geboren wurden.

Heute beschließen wir eine weitere Novelle des Mutterschutzgesetzes und des Väterkarenz-Gesetzes. Freilich: Unser Land hat, was die Karenzregelung betrifft, ein im internationalen Vergleich großzügig ausgestattetes Angebot für unsere Familien. Unsere Frauen und Familien sollen weiterhin die Wahlfreiheit haben. Es soll jeder Einzelnen überlassen bleiben, ob sie nach der Geburt so rasch wie möglich wieder arbeiten gehen möchte, möglichst schnell wieder ins Berufsleben einsteigen möchte, oder ob sie sich lieber zu Hause der Kindererziehung widmen will.

Es besteht nun auch Gott sei Dank für Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden mussten und sich dadurch sicherlich in einem psychischen Ausnahmezustand befinden, ein vierwöchiger Kündigungs- und Entlassungsschutz. Auch für freie Dienstnehmerinnen wurde ein Kündigungsschutz von vier Monaten nach der Geburt eingeführt.

Mehr Flexibilität bringt nun auch die Ermöglichung eines zweiten Meldezeitpunkts bei der Karenzabwechslung der Elternteile.

Weiters bleibt – wie wir bereits gehört haben – der Kündigungsschutz bei der Eltern­teilzeit wie bisher bis zum siebenten Lebensjahr bestehen. Außerdem wird für den Rechtsanspruch auf eine Arbeitszeitreduktion zur Kinderbetreuung ein Mindestausmaß von 20 Prozent der Arbeitszeit auf mindestens zwölf Wochenstunden eingeführt. Eine freiwillige andere Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt natürlich weiterhin möglich.

Ein weiterer Meilenstein für mich ist, dass Pflegeeltern ab Jänner 2016 auch ohne Adoptionsabsichten in Karenz gehen können. Das ist eine Aufwertung des Berufs, ja der Berufung der Pflegeeltern.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Unser Ziel ist es, Österreich bis 2025 zum familienfreundlichsten Land Europas zu machen. Damit dies auch wirklich gelingt, bedarf es weiterer Verbesserungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und dies ist letztlich eine zentrale Herausforderung für die Arbeitswelt von morgen. Entschei­dend für mich ist die richtige Kombination aus Zeit, Infrastruktur und Geld, und deshalb werden bis zum Jahr 2018 insgesamt 1,58 Milliarden € in mehr Familienleistungen investiert.

Trotzdem müssen wir gemeinsam mit den Unternehmen daran arbeiten, familien­freund­licher zu werden. Ich denke dabei an die CSR-Kriterien, bei denen Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusätzliche Leistungen anbieten, die über das gewohnte Maß hinausgehen, wie zum Beispiel einen eigenen Betriebskindergarten oder flexiblere Arbeitszeitmodelle für Frauen mit Kindern.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Österreich ist und bleibt Familienland, und mit dieser Novelle umso mehr. Meine Fraktion stimmt daher gerne zu. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zelina.)

13.41


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Stögmüller. Ich erteile es ihm.

 


13.42.13

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf mich noch


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