BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 84

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Eltern brauchen eine gute Existenzsicherung, damit zumindest diese Frage der Exis­tenz­sorgen nicht im Raum steht.

Eine weitere erfreuliche Neuerung im Hinblick auf die Beziehung von Eltern und Kin­dern ist die Möglichkeit eines Freistellungsanspruchs für freie Dienstnehmerinnen, die ja bisher schon Anspruch auf Wochengeld vor und nach der Geburt hatten. Wir alle wissen, wenn man Kinder hat – und gerade in dieser ersten Zeit mit dem Kind –, ist nicht nur das Geld – natürlich auch das Geld – wichtig, sondern es ist auch wichtig, Zeit zu haben, um sich auf diese neue Situation einstellen zu können.

Wenn es um Beteiligung von Vätern und Müttern an der Karenz geht, erscheint mir die Neuerung des zweiten Meldezeitpunkts sehr relevant. Was versteht man darunter? – Wenn ein Elternteil, der keinen Karenzanspruch hat oder keinen Karenzanspruch mehr hat, das Kind betreut, dann ist es nun auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich, für den anderen Elternteil Karenz anzumelden. Das ist eben dieser zweite Meldezeitpunkt. So kann zum Beispiel ein Vater im Laufe des Vaterseins Karenz anmelden, auch wenn die Mutter beispielsweise zuvor keinen Anspruch hatte, aber das Kind betreut hat.

Ich denke, wir alle wünschen uns, dass sich die Väter stärker und intensiver an der Familienarbeit, an der Kindererziehung, aber auch an der Hausarbeit beteiligen. Mit dieser Möglichkeit schafft man sicher neue Chancen und Formen, damit Väter diese Karenz auch in Anspruch nehmen können.

Apropos Zeit der Eltern mit den Kindern: Es wurde jetzt auch eine neue Bandbreite der Elternteilzeit festgelegt. Die individuelle Normalarbeitszeit ist um mindestens 20 Pro­zent zu reduzieren und wurde auf mindestens zwölf Stunden festgelegt. Es gibt darüber hinaus auch die Möglichkeit einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin, und selbst dann gibt es einen Kündigungsschutz. Das ist sehr zu begrüßen.

Wir wissen – das ist ein bisschen ein Wermutstropfen an der Sache –, das geht nicht für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, weil bestimmte Grundvoraussetzungen gegeben sein müssen: Man muss zumindest drei Jahre im Dienstverhältnis sein, und es müssen 20 KollegInnen im Betrieb sein. Wir wissen, dass das nicht überall der Fall ist. Ich schätze, mit diesem Thema werden wir uns nicht das letzte Mal befasst haben. Diesbezüglich wird man immer wieder Verhandlungen aufnehmen.

Aber insgesamt gesehen, denke ich, beinhaltet dieses Maßnahmenpaket ganz viele erfreuliche, positive Neuerungen im Interesse der Eltern, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und schlussendlich natürlich auch im Interesse der Kinder. Darum stimmen wir als Sozialdemokratische Partei sehr gerne zu. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und Grünen.)

13.37


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Stöckl. Ich erteile es ihr.

 


13.37.42

Bundesrätin Angela Stöckl (ÖVP, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf war und ist mir persönlich ein Herzensanliegen. Jede Frau beziehungsweise jede Familie soll die Wahlfreiheit haben, ob sie sich für Familie, Beruf oder eine Kombination aus beiden entscheidet.

Aus eigener Erfahrung – ich bin selbst Mutter von drei Töchtern – weiß ich ganz genau, dass es keineswegs einfach ist, Familie, Haushalt und Beruf unter einen Hut zu brin-gen. Deshalb sehe ich es als Politikerin, als Mutter und auch als praktizierende Physio-therapeutin als zentralen Auftrag unserer Familienpolitik, die Rahmenbedingungen zur


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