sam selber einteilen. Ich habe selbst im Krankenhaus gearbeitet, kenne viele, die Notarztdienst machen, und habe immer festgestellt, dass sie das ja freiwillig tun und es ihnen für ihre ständige Arbeit auch wichtig ist, in der Praxis oder in Übung zu bleiben. Es ist also kein permanenter Dauerzustand, das muss man schon auch einmal berücksichtigen. (Bundesrat Rösch: Na klar, alle gehen freiwillig arbeiten und vollkommen unentgeltlich!)
Uns ist es wichtig und wir sind dankbar, dass wir eine Lösung gefunden haben, weil wir alle dankbar sind, dass schnell jemand kommt, wenn wir Unterstützung brauchen, wenn ein Notfall eintritt, dass dieses System auch in Zukunft so funktioniert. Deswegen bin ich froh, dass diese Lösung gefunden worden ist.
Zwei, drei Punkte, die sehr wichtig sind im Sozialrechts-Änderungsgesetz, noch einmal kurz angesprochen: Die Lücke zwischen Krankengeld und Reha-Geld wurde geschlossen; mein Vorredner hat das bereits angesprochen. Der Zugang zur Elternkarenz für Pflegeeltern wurde heute bereits mehrmals erwähnt. Auch mir ist es ein großes Anliegen und es freut mich wirklich, dass die fünfjährige Wartefrist bei der Selbstversicherung für pflegende Angehörige, aber auch jene, die ein behindertes Kind betreuen, nunmehr wegfällt. Auch dieser problematische Punkt ist also inzwischen ausgeräumt. Es ist wichtig, dass wir genau diese Menschen, die sehr wertvolle und besondere Arbeit leisten, unterstützen.
Ein Punkt, den ich noch erwähnen möchte, ist die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze. Das ist ein ganz wichtiges Thema für beide Seiten, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die tägliche Grenze von 31,17 € hat es vielen schwer gemacht. Deren Fall wird nunmehr vorgezogen, und wir sind froh, dass der Herr Bundesminister auch einen früheren Zeitpunkt der Umsetzung per Verordnung veranlassen kann. Natürlich braucht es dafür die technischen Details, die Abklärung, damit das auch möglich wird. Im Ausschuss haben wir dazu auch nachgefragt. Laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger ist denkbar, dass das bis Mitte 2016 vollzogen wird.
Herr Minister, ich habe in dem Zusammenhang auch eine Bitte an Sie, und ich glaube, es ist allen gleichermaßen wichtig, dass das wirklich so schnell als möglich kommt. Jeder Monat, den diese Änderung früher umgesetzt werden könnte, wäre eine große Erleichterung für die Arbeitgeber, aber gerade auch für die Arbeitnehmer. Es trifft ja sehr viele junge Menschen, aber auch ältere, die sich in der Pension etwas dazuverdienen wollen. Dafür wäre das sicherlich ein sehr wichtiger Impuls.
Es handelt sich um eine Reihe von Verbesserungen, denen unsere Fraktion gerne zustimmt.
Zum Abschluss habe ich noch ein Thema, das jetzt nicht direkt in diesem Gesetz verankert ist, ich aber dennoch ansprechen möchte. Es war Thema in der Ausschussdiskussion im Nationalrat, aber auch in der Plenarsitzung, und zwar die Änderung im Pensionsgesetz aufgrund eines OGH-Urteils, was die Beitragszeiten und Versicherungszeiten für den Pensionsanspruch im Zusammenhang mit der Kindererziehungszeit betrifft. Das wurde aufgrund dieses OGH-Urteils ja geändert im aktuellen Gesetz, aber es ist noch ein Teil offen, es gilt nämlich nicht für das Altrecht. Das heißt, jene Frauen – es ist auch wieder ein Thema, das in erster Linie Frauen betrifft –, die vor 2005 Kinder bekommen haben, fallen noch nicht unter diese Regelung.
Ich freue mich, dass man jetzt übereingekommen ist, dass man eruiert, wie viele Frauen das betrifft, wie der Kostenrahmen ist. Dafür habe ich absolutes Verständnis, das braucht es vor jeder politischen Entscheidung. Wenn diese Daten vorliegen, ist meine ganz große Bitte an Sie, Herr Bundesminister, dass wir dieses Thema gemeinsam weiterverfolgen. Es ist mir ein großes Herzensanliegen, dass diese Ungleichheit ausgeräumt wird, denn auch jene Frauen, die unter das Altrecht fallen, haben die
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