BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 96

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Chance verdient, einen eigenen Pensionsanspruch zu haben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.21


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stögmüller. – Bitte.

 


14.21.45

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Aus dieser 35 Seiten langen technischen Novelle, die uns vorgelegt wurde, dem Sozialrechts-Änderungsgesetz mit seinen unterschiedlichen Details, möchte ich gerne ein paar Punkte herausgreifen. Es ist heute schon relativ viel dazu gesagt worden.

Grundsätzlich ist mit der Novelle ein OGH-Urteil vom Dezember 2014 saniert worden, demzufolge einige zehntausend Frauen in Zukunft ihre Pension hätten verlieren können. Schon alleine deswegen müssen wir heute dieser Novelle zustimmen, obwohl es darin auch einige Punkte gibt, die nicht so zustimmungswürdig sind. Dazu komme ich später. Ich komme zunächst einmal zu dieser Sanierung.

Es geht um die ungerechte Behandlung von Frauen, die Kinder vor 2003, gegenüber Frauen, die Kinder nach 2003 geboren haben. Als Mindestvoraussetzung zum Er­reichen eines Pensionsanspruchs benötigt man 15 Beitragsjahre. Und genau dabei kommt es zu dieser Ungleichbehandlung bei der Anrechnung der Kinderbetreu­ungs­zeiten im Pensionsrecht. Wer ausreichende Betreuungszeiten für die Kinderbetreuung nach dem 1. Jänner 2005 vorweisen kann, muss zumindest 84 Beitragsmonate, sprich 7 Jahre aus einer Erwerbstätigkeit vorweisen können, um eine Pension zu bean­spruchen. Wer nur Betreuungszeiten für von 2003 bis 2004 geborene Kinder vorweisen kann, muss 13 Jahre vorweisen können, und wer überhaupt nur Betreuungszeiten für vor 2003 geborene Kinder vorzuweisen hat, muss 15 Jahre Beitragszeiten vorweisen.

Diese Ungerechtigkeit wird jetzt ausgeglichen. Das sehen wir natürlich sehr positiv und können es unterstützen. Noch positiver würden wir es aber sehen, Herr Minister, wenn diese Zeiten auch auf die Pensionshöhe angerechnet werden würden.

Eine wesentliche und wichtige Verbesserung gibt es auch für kranke Menschen – Kollege Michael Lindner hat das bereits angesprochen –, deren Krankengeldanspruch bereits abgelaufen ist, die aber noch keinen Zugang zum Rehabilitationsgeld haben. Auch die sind in Zukunft besser abgesichert; auch das ist ein positiver Schritt.

Einen Punkt möchte ich jedoch noch ansprechen, der mich wirklich stört. Meine Kollegin Sonja Ledl-Rossmann hat das ja bereits angesprochen, und ich muss jetzt ein bissel darauf eingehen. Ich war lange Zeit beruflicher Mitarbeiter beim Roten Kreuz und bin dort jetzt ehrenamtlicher Mitarbeiter. Bei der Weihnachtsfeier am Freitag letzter Woche haben sich Leute an mich gewandt, NotärztInnen, und haben mich gefragt, wie man dem zustimmen kann, was da drinnen steht. Das betrifft die nebenberufliche Tätigkeit als Notarzt und Notärztin, die jetzt nur mehr freiberuflich ausgeübt werden kann.

Ich schildere Ihnen jetzt einmal, wie das bei uns ist. Es ist so, dass der Notarztdienst dem Krankenhaus angegliedert ist. Die Ärzte fahren also in der Dienstzeit Notarzt­dienst. Der wird jetzt ausgliedert, und man kann ihn nur mehr freiberuflich fahren. Im Ärztearbeitszeitgesetz war die Normarbeitszeit mit 48 Stunden geregelt, und da ist auch der Notarztdienst drinnen enthalten gewesen. Jetzt muss der Notarzt – meiner Meinung nach sind Anästhesisten am besten qualifiziert und auch prädestiniert, die Notarztversorgung zu machen; man kann nicht jeden Haus- oder Kinderarzt in der Notfallmedizin einsetzen – neben diesen 48 Stunden noch 24 Stunden als Notarzt fahren. (Rufe bei der ÖVP: Sie müssen ja nicht!) Na ja, sie müssen nicht, aber so ist


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite