BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 97

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nun mal der Dienst bei uns im Rettungsdienst. Das heißt, es kommt da wieder zu Einsatzzeiten von 72 Stunden. (Rufe bei der ÖVP: Niemand muss!) Bitte? Man muss eh nicht, aber so sind die Dienstzeiten beim Roten Kreuz. Sie können nicht 12 Stun­den … (Ruf bei der ÖVP: Wer sagt denn, dass man gleich nach Dienstschluss den Notarztdienst machen muss? Den braucht man doch nicht nach den 48 Stunden zu machen!)

Na ja, aber die Notarztversorgung muss ja gewährleistet sein in den ländlichen Regio­nen. Suchen Sie einmal Notärzte! Bitte reden Sie mit den Rettungsorganisationen, mit den Notärzten vor Ort! Bitte suchen Sie doch bei uns am Land einen Notarzt! Jetzt ist Kollege Tiefnig nicht da, der könnte Ihnen sagen, wie es zum Beispiel in Braunau ausschaut. Es ist nicht so, dass sich da 20 Leute anstellen würden, um als Notarzt zu fahren, sondern man braucht Ärztinnen und Ärzte, die eine qualifizierte Erstversorgung durchführen können.

Die präklinische Versorgung ist von größter Wichtigkeit für ein funktionierendes Gesund­heitswesen, und ich glaube, dass dieses Gesetz wieder zu überlangen Arbeitszeiten führen wird, zu Müdigkeit, Überforderung und schlechter Versorgung der Patientinnen und Patienten, wenn wirklich wieder diese 72 Stunden durchgearbeitet wird.

Obwohl ich gerade bei diesem letzten Punkt bezüglich der Notärzte sehr skeptisch bin, werden wir aufgrund der Notwendigkeit der Anrechnung der Kinderbetreuungszeiten für die Pensionsberechtigung heute zustimmen. Eine Bitte hätte ich dennoch und appelliere wirklich, sich sehr gut zu überlegen, ob Sie die präklinische Versorgung mit diesen Vorgaben weiterhin qualitativ so hochwertig erhalten können. Vielleicht über­denkt man auch einmal eine Änderung des Rettungssanitätergesetzes, aber das ist wieder eine andere Sache. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Bundesminister Hundstorfer: Dafür bin ich nicht zuständig!)

14.27


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Pfister. – Bitte.

 


14.27.28

Bundesrat Rene Pfister (SPÖ, Niederösterreich): Werter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Minister! Lieber Kollege Rösch, wir haben jetzt ganz kurz nachgeschaut, und wir können ein Budget lesen: Der Heizkostenzuschuss in Wien wurde umgestellt, aber das war schon im Jahr 2013. Die Haushalte werden jetzt mit Sachleistungen unter­stützt, und für die neue Wiener Energieunterstützung sind die gleichen Budgetmittel vorhanden wie zuvor unter Heizkostenzuschuss ausgewiesen. Das nur zur Richtig­stellung, damit Sie das dann bitte auch so weitergeben und da nicht irgendwelche Legendenbildungen betreiben. (Beifall bei der SPÖ.)

Des Weiteren haben wir am Dienstag im Ausschuss auch schon darüber diskutiert und haben diese Dinge jetzt auch noch einmal kurz Revue passieren lassen. Es ist schon auch so, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen dem Dienst­geber jede Nebenbeschäftigung sofort melden müssen. In jedem Unternehmen – die Frau Wirtschaftskammerpräsidentin nickt hier – muss dem Dienstgeber jede Neben­tätigkeit sofort bekannt gegeben werden. Wenn das auch bei Notärzten so ist, dann sehe ich das nur als Angleichung und als gerecht, wenn sie wie jeder Arbeitnehmer auch jede Tätigkeit melden müssen.

In weiterer Folge – auch Kollege Rösch hat das vorhin angesprochen – gibt es natürlich auch aktuelle Dinge, und mich wundert, dass genau die in seiner Wortmel­dung zu diesem Gesetz heute noch nicht angesprochen worden sind, denn letztes Mal,


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