BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 94

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Unfallversicherungen haben Einnahmen von insgesamt 54,5 Milliarden €, das sind 17,3 Prozent des BIP, und 25 000 MitarbeiterInnen in ganz Österreich. Wenn man sich den Verwaltungsaufwand in den Statistiken anschaut, dann liegt der deutlich unter 3 Prozent. Der ist gesetzlich festgelegt und liegt deutlich unter 3 Prozent und nicht wie bei manchen privaten Versicherungsträgern bei über 10 Prozent. (Beifall bei der SPÖ.)

Nur die Hälfte der in der Verwaltung Beschäftigten ist auch tatsächlich in der Versiche­rungsverwaltung tätig, der Rest arbeitet in Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Reha-Zentren. Bei der Zusammenlegung der Sozialversicherungen, die Sie immer wieder einmahnen, müssen Sie mir schon auch einmal eines erklären, nämlich wie Sie das machen wollen beziehungsweise wo da das große Geld begraben liegt. Die Gesamtzahl der Versicherten wird doch gleich bleiben, die Leistungen werden doch auch gleich bleiben, und der Verwaltungsaufwand liegt schon jetzt bei unter 3 Prozent. Erklären Sie mir bitte, wo Sie da das große Geld finden! – Ich glaube, es geht Ihnen vielmehr um Leistungskürzungen und das Abdrängen der Versicherten in den Privat­bereich. (Bundesrätin Mühlwerth: Das ist eine Behauptung!) Das können wir auf keinen Fall akzeptieren. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.14


Präsident Gottfried Kneifel: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Ledl-Rossmann. – Bitte.

 


14.14.54

Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist das jetzt der dritte Tagesord­nungs­punkt mit sehr vielen positiven und wichtigen Themen. Bevor ich zum Sozialrechts-Änderungsgesetz komme, sei mir nur ein Satz gestattet zum Arbeitsrechts-Änderungs­gesetz, zu dem, was die Frau Kollegin Anderl ganz am Schluss angesprochen hat, nämlich die Informationspflicht für Teilzeitbeschäftigte. Das ist ein ganz großes Anliegen und auch eine langjährige Forderung von meiner und von unserer Seite, und ich bin sehr dankbar, dass das jetzt dort seinen Niederschlag gefunden hat, denn es trifft in erster Linie Frauen. Das ist ein sehr wichtiger Schritt, um zu verhindern, dass man in der Teilzeitfalle hängen bleibt.

Zum Sozialrechts-Änderungsgesetz: Es ist ein Konvolut von Änderungen, an die 19, 20 Punkte, die hier angeführt und sehr umfassend sind. Auch ich möchte einzelne Punkte herausgreifen, die mir besonders wichtig sind. Einige wurden heute schon erwähnt, aber ich glaube, es ist dennoch wichtig, die anzusprechen, denn positive Dinge verpuffen oft viel zu schnell.

Bei den Ausführungen des Herrn Kollegen Rösch war ich schon froh, dass das Thema Arbeitszeit der Ärzte gekommen ist, denn beim ganzen Restlichen wäre ich nicht draufgekommen, bei welchem Tagesordnungspunkt wir überhaupt sind. Ich werde also gemeinsam mit meinem Vorredner, der schon viel angesprochen hat, versuchen, auch all die positiven Punkte zu erwähnen.

Für die Lösung des Konflikts mit der nebenberuflichen Tätigkeit der Notärzte durch das neue Ärztearbeitszeitgesetz bin ich sehr dankbar. Die Zusammenarbeit der Kranken­häuser mit den Notarztvereinen ist nämlich wirklich ein sehr gut funktionierendes System, gerade auch in den ländlichen Regionen.

Eines möchte ich jetzt schon klarstellen: Es wird immer so dargestellt, als ob die Ärzte im Krankenhaus im Dauerdienst wären und immer gleich anschließend im Notarzt­bereich tätig. Das stimmt nicht! Wir haben ja auch im Ausschuss darüber diskutiert. Es sind einzelne Dienste, die die Ärzte noch dazu machen, manche einen Dienst im Monat, manche zwei, drei, vier Dienste, die sie sich in Absprache miteinander gemein-


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