BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 109

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Wissen Sie, es versteht auch niemand, dass es immer wieder heißt, dass für Pen­sionen kein Geld da ist, und wenn es heißt, wir würden ja gerne für die Familien etwas tun, es fehle aber derzeit der finanzielle Spielraum dafür. Eben deswegen kommt auch keiner mehr mit, wenn plötzlich genug Geld für eine schier unbegrenzte Zahl an Asylwerbern da ist und dann auch noch, gewissermaßen als Draufgabe, zusätzlich die Kostensätze für die Unterbringung und Verpflegung derselben recht kräftig erhöht werden können.

Genau wegen dieser Vorgehensweise verspielen Sie, meine Damen und Herren, gerade immer mehr Vertrauen bei den Menschen draußen. Übrigens darf man in der Debatte auch nicht vergessen, dass heuer das Geld offenbar abgeschafft wurde, als es darum ging, Migranten unkontrolliert und gratis mit vom Steuerzahler zu finanzierenden Verkehrsmitteln quer durch die Republik zu kutschieren.

Ein anderes Problem, ein Problem für sich stellen in der Grundversorgungs­verein­barung auch die eigenen Kostenansätze für die unbegleiteten Minderjährigen dar, und zwar aus einem Grund: Es gibt keine verpflichtende Altersuntersuchung! Da die Min-der­jährigkeit im österreichischen Asylverfahren Vorteile für den jeweiligen Asylwerber und eine Besserstellung mit sich bringt, wird von Asylwerbern im Asylverfahren häufig ein falsches Alter … (Bundesministerin Mikl-Leitner: Bei den 50-Jährigen werden Sie wenig machen müssen …!) – Bleiben Sie ganz ruhig, Sie können nachher ohnehin antworten! Sie müssen sich nicht aufregen neben mir.

Diese Altersuntersuchung hat es ja schon gegeben. Da hat man dann übrigens festgestellt, dass viele jener, die behauptet hatten, sie wären 16 oder 17, eigentlich 25 und 30 Jahre alt waren. Das muss man dann schon auch einmal sagen. Vielleicht sollte man dann wenigstens den Personenkreis heranziehen und einmal genau schauen, wer da kommt und wer da welche Leistungen bezieht.

Jedenfalls sollte man, anstatt die Kostensätze zu erhöhen, die Energien besser dahin gehend bündeln, die Asylverfahren deutlich effektiver und viel schneller abzuwickeln als bisher. Das würde allen helfen. Was die Schweiz kann, nämlich einen Teil der Verfahren innerhalb von 48 Stunden zu entscheiden, muss auch in Österreich möglich sein. Für die in Österreich geübte Praxis, Verfahren durch juristische Winkelzüge in die Länge zu ziehen, hat die Bevölkerung kein Verständnis! Eine Verkürzung der Ver­fahren würde helfen, sehr viel an Kosten zu sparen.

Es muss aber endlich auch Linie sein, dass jemand, dessen Asylverfahren rechtskräftig und negativ entschieden wurde, konsequent abgeschoben wird. Noch restriktiver muss man aber bei jenen vorgehen, die den Asylstatus missbrauchen und strafrechtlich auffällig werden – und das sind gar nicht so wenige! So wurden nach Auskunft Ihres Ministeriums 2014 mehr als 9 500 strafbare Handlungen durch Asylwerber begangen. Da geht es vornehmlich nicht um Kavaliersdelikte, sondern da geht es um Vergehen gegen Leib und Leben, Vergehen gegen die Freiheit, Sexualdelikte, Eigentumsdelikte und dergleichen.

Wenn man die Daten des heurigen Jahres, erhoben von Jänner bis August, hernimmt und auf das ganze Jahr hochrechnet, so kommt man für heuer auf eine Zahl von zirka 13 000 – 13 000 strafbare Handlungen durch Personen, die versucht haben, sich als Asylwerber in unsere Gesellschaft einzuschleichen, und diesen Status für Straftaten missbraucht haben! Wer straffällig wird, muss abgeschoben werden, daran darf kein Weg vorbeiführen.

Eines wird es übrigens auch nicht geben: die Grenzen offen zu lassen und unbegrenzt und unkontrolliert Asylwerber hereinzulassen. Das wird Probleme geben. Die öster­reichische Bevölkerung will diese Obergrenzen! Es ist die ureigenste Aufgabe des Staates, die eigene Bevölkerung zu schützen. Darauf hat man in den letzten Jahren


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