BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 114

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der sozialen Sicherheit und bei unserem Zugang zur Bildung sind auch dem Rest der Welt nicht verborgen geblieben. Eigentlich könnten wir stolz darauf sein, dass wir neben Deutschland und Schweden von den Flüchtlingen als Zielland ausgesucht werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin weder ein Sozialromantiker noch ein Realitäts­verweigerer und ich weiß, dass wir nicht alle Wirtschaftsflüchtlinge, nicht alle Kriegs­flüchtlinge, nicht alle Verfolgten bei uns aufnehmen können. Ich weiß auch, dass es unter den Flüchtlingen, wie bei uns, nicht nur Gutmenschen gibt. Ich weiß auch, dass es ohne die EU keine Lösung für eine Aufteilung der Flüchtlinge geben wird. Es gibt auch keinen Rechtsanspruch für Flüchtlinge, sich ein Wunschland für ihre Niederlas­sung auszusuchen. Es gibt für mich auch eine klare Verpflichtung jedes Flüchtlings, sich an unsere Gesetze zu halten.

Alle in diesem Haus wissen, dass die Zeit der Chinesischen Mauer in ihrer ursprüng­lichen Verwendung vorbei ist. Im Zeitalter der globalen Vernetzung mit Smartphones und Fernsehen wissen die Menschen bereits in den abgelegensten Ländern, in welchen Regionen die Lebensqualität besonders gut ist. Wir sind nicht in der Lage, weder die Meere noch die Berge so abzusichern, dass niemand mehr zu uns hereinkommt. Wir müssen bereit sein, den Menschen in ihrer Heimat zu helfen, ihnen in ihrem Land eine Perspektive zu geben. Die Schere zwischen armen und reichen Ländern darf nicht noch weiter auseinandergehen. Menschen, die nichts zu verlieren haben, werden sich holen, was sie zum Überleben brauchen.

Nun zu dieser Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Land. – Eine Anpassung der Sätze ist für mich mehr als gerechtfertigt (Zwischenruf des Bundesrates Meißl), obwohl sie eigentlich, Herr Kollege, nur die Abrechnung zwischen Bund und Land betrifft. Und da Sie bereits angesprochen haben, dass die Gemeinden dabei stark zahlen: Die Gemeinden werden durch diese Lösung ja auch entlastet, weil die Gemeinden einen Beitrag in dieses System einzahlen.

Aber zur Abrechnung selbst: Die Kostenaufteilung dieser Grundversorgung zwischen Bund und Ländern bleibt – auch nach dieser Vereinbarung – mit 73 Prozent Anteil für den Bund und 27 Prozent für die Länder gleich. Bei der Grundsicherung zahlen in fast allen Bundesländern die Gemeinden einen Beitrag von etwa 35 bis 50 Prozent. Und wenn die Grundsicherung entlastet wird, werden auch die Gemeinden und die Bundesländer entlastet.

Derzeit stehen in Österreich 74 829 Personen in der Grundversorgung – das war der Stand von gestern. Zur Klarstellung die derzeitigen Sätze, welche die Asylwerber erhalten – vielleicht nimmt man da auch ein wenig Polemik weg –: Das Taschengeld, das die Asylwerber monatlich erhalten, sind 40 €. Sie erhalten 1,33 € pro Tag für Zahnpasta, Telefonieren und Hygieneartikel. (Zwischenruf des Bundesrates Meißl.) Sie erhalten als Bekleidungsgeld 150 € pro Monat (Bundesrat Gödl: Pro Jahr!) – Entschul­digung, pro Jahr, das sind 12,50 € pro Monat. Und die anderen Sätze wurden bereits erwähnt.

Ein Erwachsener, der sich in Österreich aufhält, erhält, wenn er sich selbst verpflegt, für Verpflegung und Unterkunft 365 € pro Monat, also 215 € pro Monat für die Ver­pflegung und 150 € für die Übernachtung beziehungsweise für das Zimmer. Die Ge­samt­kosten wurden bereits erwähnt: Mit 203 Millionen € rechnet man für das nächste Jahr – bei diesen Kosten und der Aufteilung, die ich auch bereits erwähnt habe.

Wenn wir immer auf diese Kosten schimpfen: Das Geld, das diese Menschen bekom­men, bleibt in Österreich – nicht so wie bei der Hypo. Es bleibt in Österreich und kommt der Wirtschaft zugute, das meiste wird in Lebensmittel investiert, der Rest geht an die Vermieter. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

 


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