BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 122

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für den Wähler eine immer stärkere Bedeutung bekommt und auf eine immer höhere Akzeptanz trifft.

Wenn man sogar noch weitergeht und die Anzahl der ausgestellten Wahlkarten den Wahlberechtigten bei den jeweiligen Wahlen gegenüberstellt – zumindest setzt man das einmal voraus, weil es ja nur eine Vermutung ist –, dann haben bei der National­ratswahl 2013 immerhin 10,5 Prozent der Wahlberechtigten offensichtlich mit Wahl­karte gewählt. Zieht man die EU-Wahl 2014 heran, dann liegt man bei knapp 7 Pro­zent.

Ich nehme an, dass der Prozentsatz sogar noch höher sein wird, weil jemand, der eine Wahlkarte beantragt, wahrscheinlich in einem höheren Maß oder mit einer höheren Wahrscheinlichkeit auch tatsächlich wählen wird als jemand, der wahlberechtigt ist und dann am Sonntag nicht hingeht.

Es ist aber genau dieser Punkt, der mit diesen Zahlen erreicht ist, wo man sehr vorsichtig werden sollte, und zwar deswegen vorsichtig, weil ja unser Misstrauen gegen dieses System nicht gegen die Wahlkarte per se geht, sondern eindeutig gegen die Art, wie diese Wahlkarten auf Gemeindeebene gehandhabt und verwaltet werden.

Die Erwartung, dass sich neben einer verbesserten Qualität – so wie es in der Erklä­rung steht – der Datenaufbereitung in der zentralen Wählerevidenz auch eine vermu­tete bürokratische Vereinfachung durch diese Maßnahme ergeben wird und man sich auch Kosten erspart, halte ich für eine Vermutung, die ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehen kann.

Der einzige Mehraufwand, der da dargestellt wird, liegt in der Tatsache, dass bei den Nationalratswahlen – so wird es präsentiert – ein Teil der Briefwahlstimmen, die in den regionalwahlkreisfremden Wahllokalen abgegeben werden, nicht schon am Montag, sondern erst am Donnerstag in der darauffolgenden Woche ausgezählt werden.

Und ich weiß selber, da ich sowohl in Landes- als auch in Bezirkswahlbehörden sitze, dass bei der Auszählung dieser Briefwahl- und der Wahlkartenergebnisse die Grenzen der Wahlbehörden bereits erreicht sind. Das heißt, es ist ein immer größer werdender Aufwand, welcher hier auf die Verwaltung zukommt. Und ich sehe keine Vereinfachung oder Einsparung aus dieser Maßnahme hervorgehen.

Damit sind wir aber auch – und da spreche ich jetzt für meine freiheitliche Gesinnungs­gemeinschaft – bei dem grundsätzlichen Problem, das wir mit der Briefwahl haben: Es ist nach wie vor Wahlbetrug möglich. Die jüngsten Erkenntnisse aus den Wahlen in Vorarlberg zeigen dies.

Es wird demnächst zu einem Verfassungsgerichtshofentscheid kommen, wodurch in Hohenems und Bludenz die Stichwahl des Bürgermeisters wiederholt werden muss. Das heißt, es ist hier trotzdem – und das ist nachgewiesen – möglich, stark negativ in diese Wahlkartenthematik einzugreifen.

Und ich brauche gar nicht nach Vorarlberg zu gehen, ich bleibe bei mir in der Steiermark: Auch anlässlich der letzten Gemeinderatswahlen in der Steiermark ist es zu Unregelmäßigkeiten gekommen, die von der Aufsichtsbehörde mehr oder weniger unter den Tisch gekehrt worden sind, und das nur aufgrund der Tatsache, dass die durch Manipulationen stattgefundenen Änderungen der Stimmabgaben und die sozu­sagen unrechtmäßige Zuteilung von Stimmen schlussendlich das Wahlergebnis nicht beeinflusst haben. Das ist ja der Grund dafür, dass es jetzt in Vorarlberg zu einer Wiederholung dieser Stichwahlen kommt. Dort wurde eindeutig das Wahlergebnis verändert.

 


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