Ich finde, das ist eine Rechnung, die wieder viel von jenen Problemen relativiert, die vor uns liegen und die wir haben, gerade auch was die unmittelbare Versorgung dieser Menschen, die kein Dach über dem Kopf haben und die mit nichts ankommen, betrifft.
Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachten und hoffe, dass Ihnen die Kekse trotzdem schmecken! – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
15.55
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das Wählerevidenzgesetz 1973 und das Europa-Wählerevidenzgesetz geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2015) (1438/A und 943 d.B. sowie 9496/BR d.B. und 9518/BR d.B.)
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Dr. Magnus Brunner, LL.M: Hohes Präsidium! Frau Minister! Der Bericht zu diesem – etwas emotionsloseren – Gesetz, nämlich dem Wahlrechtsänderungsgesetz, liegt allen in schriftlicher Form vor.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember in Verhandlung genommen.
Ich darf namens des Ausschusses den Antrag stellen, gegen den gegenständlichen Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster gelangt Herr Bundesrat Samt zu Wort. – Bitte.
15.56
Bundesrat Peter Samt (FPÖ, Steiermark): Frau Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher vor den Fernsehgeräten! Das ist offensichtlich ein nicht so aufregender Punkt, wiewohl auch da gewisse Dinge eine Rolle spielen können, über die man nachdenken sollte.
Ein wesentlicher Punkt dieser Gesetzesänderung betrifft ja die Wahlkarte an sich. Die Statistik ist interessant, wenn man sich die Nationalratswahlen 2008 und 2013 anschaut. Wenn man die Anzahl der ausgestellten Wahlkarten vergleicht, stellt man eine Steigerung von 20,9 Prozent, also knapp 21 Prozent, fest. Wenn man die EU-Wahlen aus den Jahren 2009 und 2014 gegenüberstellt, ist sogar eine Steigerung von fast 35 Prozent zu verzeichnen. Es ist also durchaus so, dass diese Wahlkartenmöglichkeit
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