BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 123

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Klar ist: Auch wenn das hinterher in der Steiermark nicht verfolgt wurde, bleibt es Wahlbetrug, der teilweise in den Gemeinden sehr stark – wie man hinterher festgestellt hat, vor allem im Bereich von Pflegeheimen – vorkommt. Also dort ist das ganz offen­sichtlich ein heißes Thema, wo man immer wieder hingeht, wo gemeindenahe Persönlichkeiten in den Pflegeheimen auftreten und sich dort mehr oder weniger auf wirklich nicht legale Art und Weise zusätzliche Stimmen holen.

In meiner eigenen Gemeinde ist so etwas passiert, wo das im Vorfeld aufgedeckt wurde: Der Herr Bürgermeister ist mit einer Anzahl von Wahlkarten ausgestattet zu älteren Menschen der Gemeinde gegangen und hat damit geworben, dass sie gleich so wählen könnten, sie bräuchten nicht mehr in das Wahllokal zu gehen, es brauche auch nicht die „fliegende Wahlkommission“ zu kommen, so wäre alles viel schöner.

Wir haben das im Vorfeld zur Anzeige gebracht. Und was ist passiert? – Die Aufsichtsbehörde hat den Herrn Bürgermeister angerufen und ihm gesagt, das dürfe er nicht tun. Man hat gesagt: Herr Bürgermeister, so können Sie das nicht machen! Das geht gar nicht! – Ich bin der Meinung, dass mit diesen Wahlkarten schlicht und ergrei­fend Betrug möglich ist. Und ich nenne es beim Namen: Es ist Betrug! Es ist Wähler­täuschung, es ist in Wahrheit ein Gesetzesbruch, der durch dieses System nicht verhindert werden kann.

Es gibt auch die Meinung der Behörde, diesbezüglich zu sagen: Na ja, die Abgabe der Wahlkarten durch Dritte ist ja immer möglich! Das können ja auch Verwandte zur Post bringen! – Das ist nicht das Gleiche! Auch hier ist Missbrauchsgefahr gegeben.

Wir von der Freiheitlichen Partei sind daher der Meinung, dass dieser Gesetzentwurf unsererseits abzulehnen ist und überhaupt das ganze System der Wahlkartenthematik zu hinterfragen ist. Hier ist eine massive Reform dieser Art des Wählens gegeben. Und aus diesem Grund lehnen wir dieses Gesetz auch ab. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.04


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Todt zu Wort. – Bitte.

 


16.04.21

Bundesrat Reinhard Todt (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Kollege Samt, die 20 Prozent Steigerung bei den Wahlkarten sprechen grundsätzlich für die Wahlkarten, da Wahlkarten einfach bedeu­ten, dass mehr Menschen ihr Wahlrecht ausüben können, nämlich diejenigen, die bettlägerig sind und sonst nicht hätten wählen gehen können oder mühsam mit einer fliegenden Wahlbehörde hätten besucht werden müssen. Es betrifft ältere Menschen, die nicht ins Wahllokal gehen wollen und viele andere mehr. Das Wahlrecht ist ein Grundrecht in der Demokratie und wird daher mit Wahlkarten wesentlich besser erfüllt.

Betreffend die Kosteneinsparungen – das ist eine ganz einfache Geschichte: Den Kolleginnen und Kollegen in dieser Abteilung im Innenministerium ist es gelungen, eine zentrale Wählerevidenz aufzubauen. Und die zentrale Wählerevidenz ermöglicht jetzt, dass die Länder nicht mehr tätig werden müssen, und damit erspart man sich 20 000 €. Also wo sehen Sie Kosten und dass mehr Geld ausgegeben wird? – Demokratie kostet etwas, daher kosten natürlich auch Wahlkarten etwas, aber man kann trotzdem auch etwas einsparen. Das ist Ihnen im Ausschuss auch erklärt worden, daran kann ich mich gut erinnern. – Danke für die Erklärung, Kollege Stein!

Nur zum Wahlrechtsänderungsgesetz: Wir haben das ja bei der Europawahl schon ausprobiert, und dort hat das bestens funktioniert. Warum soll man nicht am Wahltag, wenn man eine Wahlkarte hat, auch in ein Wahllokal gehen können und dort seine


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