BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 124

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Stimme abgeben können? Und da man ein Verfahren entwickelt hat – da dies für die Nationalratswahlen natürlich um einiges komplizierter als für die Bundespräsidenten­wahl und Europawahl ist – und durch dieses Verfahren auch die geheime Stimmenaus­zählung weiterhin gewährleistet bleibt, das heißt, das bleibt anonymisiert, wird man das auch so durchführen können.

Herr Kollege Samt, geben Sie Menschen eine Chance, wählen zu gehen! Dass es in den Bereichen Missbrauch gibt, bestreite ich ja nicht, bloß hat das eine nichts mit dem anderen zu tun. Die Wahlkarte wird ja nicht zum Zwecke des Missbrauchs eingeführt, sondern dafür, dass Menschen wählen gehen und an der Wahl teilnehmen können. Und das ist, glaube ich, das Wesentliche! Und die, die einen Missbrauch begangen haben, sind letzten Endes verurteilt worden. Und es gibt in Vorarlberg eine Nachwahl, also ist das ja ein ganz normaler Vorgang. Das Briefwahlrecht ist ja nicht nur in Österreich ein Erfolgsmodell, sondern in ganz Europa. Und warum sollen wir bei einer Entwicklung, die es eben gibt und die das Wählen erleichtert, zurückbleiben?

Die Briefwahl hilft, das Wahlrecht für alle zu garantieren und sie ist Bestandteil der Demokratie. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.08


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Kern zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.08.35

Bundesrätin Sandra Kern (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich den Ausführungen meines Vorredners inhaltlich voll und ganz anschließen, und deshalb darf ich es ganz kurz machen.

Auch wir begrüßen diese Lösung, es ist eine bürgerfreundliche Lösung. Diese Reform ist wichtig, gerade um das Wahlgeheimnis zu wahren. Ziel dieser Novelle ist auch, die Verbesserung bei der Bundespräsidentenwahl an die positiven Erfahrungen anzu­gleichen, die wir bei der Europawahl gemacht haben. Und auch wir möchten betonen, dass unsere Demokratie immer lebendiger werden soll, dass es einfacher werden soll, zu wählen, und dass der Zugang zu Wahlen für Menschen leichter gemacht werden soll. Wir sehen es an den steigenden Zahlen, diese sind schon genannt worden: Wir haben bei der Nationalratswahl 2002 380 Wahlkarten ausgestellt, elf Jahre später waren es 680 000.

Das heißt, wir sehen, dass dieses Modell, dieses Angebot, von den Menschen ange­nom­men wird. Auch bei den Landtags- und Gemeinderatswahlen haben wir positive Erfahrungen mit den Wahlkarten gemacht. Zum Beispiel waren es bei der Wiener Landtagswahl über 200 000 Wahlkarten, die ausgestellt wurden.

Durch das System der Wahlkarten haben die Menschen die Möglichkeit, Freizeit, Urlaub und Familie mit dem wichtigen Wahlrecht in Einklang zu bringen. Wir sehen die Briefwahlmöglichkeit als Service für den Bürger, deswegen ist sie gut und richtig! Eventuelle Bedenken betreffend das Wahlgeheimnis hoffen wir mit dieser Novelle ausräumen zu können. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.09


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.10.17

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Frau Minister! Auch wir bekennen uns eindeutig zur Brief-


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