BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 132

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Pflichten gehen Hand in Hand, und jedes Handeln hat auch Konsequenzen. Das Parlament und auch gewisse Landtage haben jungen Menschen die Möglichkeit eingeräumt, die Zukunft aktiv mitzugestalten, und zwar bei den Wahlen. Ich habe das als sehr wichtigen Schritt empfunden. Wir müssen uns dann aber auch dessen bewusst sein, dass mit diesen wichtigen Rechten auch Pflichten und eine gewisse Reife miteinhergehen müssen.

Der vorliegende Gesetzentwurf, den wir heute hier behandeln, geht am Sinn, dass Rechte und Pflichten Hand in Hand gehen, vorbei. Warum? – Zwei kurze Gründe von meiner Seite:

Erstens sollen wir heute eine Pauschalerleichterung beim Strafmaß für junge Erwachsene, vor allem jene zwischen 18 und 21 Jahren, beschließen, und zweitens gäbe es im Strafbereich sehr viele andere wichtige Reformen, die vorzunehmen wären; ich werde nachher auch noch eine solche ansprechen.

Nun aber zum Punkt eins: Bislang, müssen Sie wissen, gilt für Jugendliche zwischen 14 Jahren und 18 Jahren das sogenannte Halbstrafmaß, und mit dem vorliegenden Entwurf soll dieses nun auch automatisch auf junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren erweitert werden. Jetzt darf man aber nicht hergehen und sagen: Das hat es bislang ganz und gar nicht gegeben. – Das ist nicht der Fall, sondern bis jetzt war das so, dass es kein Automatismus war. Junge Menschen bis 21 Jahre sind jeweils vom Richter mit einem Augenmaß dahin gehend bewertet worden, ob sie die nötige Reife besitzen, ihr Handeln auch zu verstehen und abschätzen zu können, oder nicht, und wenn die Reife eben mit 20 oder 21 Jahren noch nicht so gegeben war, dann hatte der Richter die Möglichkeit, das Jugendstrafrecht auch da anzuwenden.

Mit dem heutigen Gesetz wird aber kriminellen jungen Erwachsenen pauschal ein Persilschein ausgestellt. Ich muss wirklich sagen, dass es die kriminellen Jugendban­den leider gibt, und da gibt es auch nichts schönzureden. Die werden jubeln, denn es sind sehr oft Straftäter unterwegs, die keine Lercherl sind, und das sind keine Bagatelldelikte, die da verübt werden. Bislang konnte der Richter abwägen, ob das Handeln noch dem Jungendstrafrecht zuzumessen ist oder nicht. Das wird heute abge­dreht.

Ich bin der Meinung, dass das eben auch wieder ein komplett falsches Signal ist, wenn man sich anschaut, dass man jungen Menschen ja auch zugesteht, die Zukunft mitzugestalten. Ich bin der Überzeugung, dass mit Abstand die meisten Jugendlichen die notwendige Reife haben, dass sie auch für ihr Handeln einstehen können, und vor allem gäbe es immer noch die Möglichkeit für die Richter, das Ganze abzuschätzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Schauen wir uns doch die traurige Gerichtspraxis einmal an – es sind, glaube ich, mehr Rechtsanwälte hier in diesem Gremium, Kollege Fürlinger wird mir da hoffentlich recht geben können –: Es ist in der heutigen Zeit – etwas überspitzt formuliert – ja wirklich schon irrsinnig schwer, eine unbedingte Geld- oder Haftstrafe vor Gericht auszufassen. Es muss auch nicht in jedem Fall eine unbedingte Strafe ausgesprochen werden, aber eine ständige Erweiterung und Aufweichung des Strafgesetzes ist ein Weg in die völlig falsche Richtung.

Als jüngster Bundesrat sage ich eines auch ganz klar: Es ist nicht meine Aufgabe, hier zu hussen, vor allem nicht gegen junge Menschen. Das mache ich auch nicht, sondern ich sage, es muss zwischen jungen Menschen, die sich an die Gesetze halten, und solchen, die das nicht tun, unterschieden werden, und es muss natürlich auch Möglichkeiten für jene jungen Menschen geben – und die gibt es auch –, dass man, wenn man einmal einen Fehler macht – das mag vorkommen – nicht sofort mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft wird, aber dafür gibt es die Mittel bereits. Da gibt es


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