BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 133

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zum Beispiel den Grundsatz – wie man im Strafrecht sagt – des Einsteiger-Drittels oder Einsteiger-Viertels des höchstmöglichen Strafmaßes, das die Richter in der Regel anwenden.

Wir müssen aber gerade gewissen Milieus auch ganz klare Zeichen setzen, dass gesetzwidriges Handeln auch ordentliche Konsequenzen nach sich zieht. Vielfach wird mir berichtet – und das habe ich auch von Kolleginnen und Kollegen gehört, die Gerichtspraxis gemacht haben –, dass da ein junger Straftäter vor dem Richter sitzt, den Richter frech anlacht und nach einer viertel bis halben Stunde Verhandlung mit einem Zettel rausgeht, worauf irgendein Urteil steht, oder er bekommt es dann zugestellt, und der lacht den Richter an und sagt: Na ja – mit diesem Papier wurde wieder eine unbedingte Haftstrafe ausgesprochen –, wir sehen uns dann in 14 Tagen bei der nächsten Verhandlung wieder. Das sind falsche Signale, und das gehört abgestellt, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich nehme nun auch noch zum zweiten Punkt kurz Stellung, warum ich der Meinung bin, dass es auch anderweitigen Handlungsbedarf geben würde, der sehr vordringlich ist.

Wir haben das auch schon im Nationalrat beantragt, aber es ist leider von den Regie­rungsparteien abgelehnt worden: Wir haben Verschärfungen gefordert, wenn Polizis­ten, Exekutivbeamte, Richter, Staatsanwälte bedroht oder gar körperlich angegriffen werden. Es sind leider keine Einzelfälle, dass gegen Polizisten, die im Dienst jemanden verhaften, unfreundlichste Drohungen – um es einmal so zu sagen – ausgesprochen werden, gegen die Polizisten selbst, gegen ihre Familien: Wir wissen, wo du daheim bist, wir wissen, wo deine Familie daheim ist, wir wissen, wo deine Kinder in die Schule gehen. Diese Polizisten sind einem enormen Druck ausgesetzt.

Es gibt aktuell eine sehr bedenkliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, in der den Polizisten untersagt wird, in ihrer Privatzeit, also nach der Dienstzeit, eine Waffe zu tragen. Das heißt, während des Dienstes traut man es den Polizisten zu, dass sie fähig sind, mit einer Waffe verantwortungsvoll umzugehen, aber im eigenen, im privaten Bereich zum Selbstschutz oder auch zum Schutz anderer Menschen, wenn es einmal so weit kommen sollte, spricht man ihnen dieses Recht nicht zu. Und das alles zeichnet ein gewisses Bild.

Ich muss wirklich sagen: Unsere Polizei gehört besser geschützt. Wir brauchen im Strafgesetzbuch die entsprechenden Verschärfungen, dass Drohungen und Angriffe auf Polizisten einfach nicht zulässig sind und dass man sich auch vor den Kon­sequenzen fürchtet. Ein Polizist ist für mich immer eine Respektsperson gewesen. Ein Polizist repräsentiert im weitesten Sinne alle Staatsbürger, denn er ist Teil der Staatsgewalt, er symbolisiert die Staatsgewalt und übt sie auch aus.

An dieser Stelle möchte ich auch – weil es die letzte Sitzung vor dem nächsten Akademikerball ist – die Schauplätze der letzten Jahre in Erinnerung rufen, wo sich nicht nur Ballbesucher bespucken lassen mussten, sondern wo auch linkslinke Anarchen die Polizei tätlich massiv angegriffen haben, wo Steine und Brandsätze geschmissen wurden. Die Polizisten standen wirklich arm da mit den Schilden, teilweise hat man versucht, ihnen das Tragen von Helmen zu verbieten, weil Helme sehr provozierend wirken. Die Polizisten, die doch nichts anderes wollen, als am Ende des Tages wieder gesund zu ihren Familien nach Hause zu kommen, mussten dort stehen, während Menschen Gegenstände gegen andere Menschen schmissen. Da bedarf es sehr dringend einer Strafverschärfung.

Was hat das alles mit dem Jugendstrafrecht zu tun? Das sage ich Ihnen auch noch: Schauen wir uns doch ganz ehrlich an, welche Altersgruppen bei diesen gewalttätigen Demonstrationen dabei sind! Das sind in der Regel nicht die 70-jährigen Pensionis-


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