BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 134

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tinnen und Pensionisten, die sich da aufführen, sondern das sind leider oftmals junge Menschen, sehr oft aber junge Menschen, die schon volljährig, 20, 21 Jahre alt sind, und diesen allen würde damit eine Generalamnestie erteilt werden.

Schlusssatz: Sehr geehrter Herr Minister, wir bieten Ihnen wirklich aufrichtig eine Zusammenarbeit an, wenn es darum geht, das Strafrecht mit einem Augenmaß zu versehen, aber auch mit klaren Ansagen. Wir sind der Meinung, dass das heute mit diesem Gesetz nicht passiert, und daher werden wir auch nicht zustimmen. – Herz­lichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.43


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte. (Bundesrätin Grimling – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Bundesrates Schennach –: Stefan, du musst warten!)

 


16.43.57

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Lieber Michael Raml, du siehst trotz meiner regierungsbedingten Erblindung bin ich unfallfrei bis zum Rednerpult nach vorne gekommen (Heiterkeit bei der SPÖ), und von diesem Rednerpult, das ich unfallfrei erklommen habe, repliziere ich auf deine durchaus empathischen Ausführungen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich möchte aber doch das Ganze wieder ein bisschen auf den Boden zurückbringen. Wenn ich mich recht erinnere – Herr Minister, Sie korrigieren mich, wenn es falsch ist –, sind unerfreuliche Vorfälle mit Jugendlichen im Rahmen der U-Haft der Anlass für die jetzige Diskussion gewesen. Das war sozusagen der Input. Jetzt gehe ich einmal davon aus, dass jemand, selbst wenn er ein noch so böser Straftäter ist, es nicht verdient hat, in einer U-Haft als Jugendlicher durch Erwachsene in irgendeiner Form brutal misshandelt zu werden.

Daher haben wir zu Recht die Debatte aufgegriffen. Es heißt bei uns – das ist auch ein Grundsatz des Strafrechts, und den gibt es nicht zu Unrecht –, dass die Haft, die unbedingte Haft oder die U-Haft, immer dann kommt, wenn es keine gelinderen Mittel mehr gibt. Über die gelinderen Mittel kann man sich unterhalten, die kann man ausbauen, und wenn man sie sinnhaft ausbaut, ist das besser.

Ich glaube auch nicht, dass einem Jugendlichen, wenn er straffällig wird, jede Hoffnung abzusprechen ist. Man hofft, dass er noch so unfertig ist, dass er vielleicht noch einmal in irgendeiner Form dort hingebracht wird, dass er weiß, was die entscheidenden Punkte sind: Was dein und mein ist, was deine Gesundheit und meine Gesundheit ist und dass er diese Rechtsgüter nicht schädigen soll. Das kann man einem Jugend­lichen, glaube ich, besser und anders erklären, als wenn man ihn – noch dazu mit Erwachsenen – irgendwo in einer Haftanstalt unterbringt.

Die Idee, die jetzt dahintersteckt, oder der Versuch – und natürlich ist es in solchen Bereichen immer ein Versuch, und es wird uns nachher recht gegeben oder nicht, je nachdem, ob die Fallzahlen stimmen oder nicht –, ist, dass die Rehabilitation oder auch Resozialisierung beim Jugendlichen besser geht, wenn man versucht, sein soziales Netz anzuwerfen. Etwas, das vielleicht oftmals schon genügt, ist, dass man einmal die Eltern darüber informiert, dass etwas passiert ist. Diesen Versuch – den wir mit diesem Gesetzesentwurf unternehmen, den wir dadurch rechtskräftig werden lassen, dass wir keinen Einspruch erheben – ist es allemal wert.

Selbstverständlich, dazu bekenne ich mich auch, ist das österreichische Strafrecht ein verzeihendes Strafrecht. Es ist nicht so, dass man, wenn man ein erstes Mal verfehlt – und es gibt keinen Menschen, der nicht verfehlt; in dem Fall ist es eine gröbere Verfehlung, weil es eine Rechtsgutverletzung ist –, nicht irgendwann einmal auf Grund


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