BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 152

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17.52.24

Bundesrätin Ingrid Winkler (SPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Der im Frühjahr 2013 vom EU-Parlament beschlossene Initiativbericht über den sozialen Wohnungsbau in der Europäischen Union spricht sich dafür aus, „dass die Mitgliedstaaten als Ergänzung zu dem Angebot des privaten Immobilienmarkts auch ein Parallelangebot an sozialem Wohnraum aufbauen und organisieren“.

In Österreich wurde dafür, denke ich, schon einiges geleistet. Mit rund 880 000 Woh-nungen nimmt der soziale Wohnbau hierzulande einen Anteil von 24 Prozent am gesamten Wohnungsbestand ein und liegt damit im EU-Vergleich nach den Nieder­landen – und ich denke, die Niederlande sind uns in vielen Dingen ein Vorbild – an zweiter Stelle.

Zum Vergleich: Insgesamt beträgt der Sozialwohnungsbestand auf EU-Ebene rund 25 Millionen Wohnungen, davon steuert allein Österreich 4 Prozent bei.

Ein starker sozialer Wohnbau ist eine wesentliche Säule des sozialstaatlich orientierten Wohnungswesens und damit tragendes Fundament eines auf sozialen Zusammenhalt gerichteten Wohlfahrtstaates. Er öffnet breiten Bevölkerungsschichten den Zugang zu erschwinglichem Wohnraum.

Sozialer Wohnbau resultiert aus der Erkenntnis des Staates, dass sich die Versorgung der Bevölkerung mit erschwinglichem Wohnraum nicht allein durch den Markt in sozial angemessener Weise erfüllen lässt. Für deren Erfüllung trägt die öffentliche Hand Mitverantwortung, wodurch die Bereitstellung eines ausreichendes Angebotes an leistbarem Wohnraum in Österreich für mich auch eine Aufgabe der Daseinsversor-gung darstellt. Deswegen ist jede Maßnahme, die als Ziel die Schaffung leistbaren Wohnraums hat, mehr als begrüßenswert.

Die Einrichtung der WBIB ist ein Schritt in diese Richtung. Diese rein private Bank soll „budgetschonend gegründet werden und allein über Gesellschafter aus dem Kreis der Spezialinstitute Wohnbaubanken und Bausparkassen verfügen.“

„Die WBIB soll mit Hilfe einer … Bundeshaftung im Ausmaß von bis zu 500 Mio. Euro, insgesamt bis zu 700 Mio. Euro an EIB-Mitteln … möglichst kostengünstig und lang­fristig: (a) an gewerbliche und gemeinnützige Bauträger zur Wohnbaufinanzierung sowie (b) an Gebietskörperschaften zugunsten siedlungsbezogener Wohninfrastruktur vergeben.“

Ziel ist es, in fünf bis sieben Jahren 30 000 Wohnungen neu zu errichten. Einen Kostenvorteil für die Bauträger wird neben den zu erwartenden günstigen Konditionen auch die Laufzeit der Fremdmittel von bis zu 20 Jahren darstellen. Dies führt zu einer langfristig stabilen Finanzierungsstruktur, und die erzielbaren Kostenvorteile sind unmittelbar an die WohnungsmieterInnen weiterzugeben. Durch die Schaffung dieses zusätzlichen Wohnraumes wird auch ein preisdämpfender Effekt auf das bestehende Wohnungsangebot eintreten.

Die Frage nach leistbarem Wohnen ist sehr vielschichtig. Auch wenn die Wohnkosten für Mietwohnungen in Österreich unter dem EU-Schnitt liegen, nimmt der Anteil der Wohnungsausgaben an den Haushaltsausgaben stetig zu. So sind zum Beispiel Neumieten um zirka ein Fünftel höher als Bestandsmieten. Junge Familien, die erstmals auf den Mietenmarkt kommen, haben daher einen Nachteil bei der Woh-nungskostenbelastung.

Armutsgefährdete Haushalte haben bei Wohnung und Energie ähnlich hohe Kosten wie der Bevölkerungsdurchschnitt. Durch das niedrigere Einkommen ist dieser Per-sonenkreis allerdings überproportional belastet.

 


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