BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 176

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Kollege Herbert! Es ist leider richtig, dass die Dienstrechtsreform noch immer nicht dem Urteil des EuGH standhält und weitere Korrekturen notwendig sind.

Es ist aber auch richtig, dass es leichter ist zu kritisieren, als Gutes zu leisten – und das ist das Problem bei dieser Frage. (Bundesrat Herbert: Wir hätten einen Alter­nativvorschlag in Form eines Antrages eingebracht!) Wer sich nämlich ein bisschen im Dienstrecht auskennt, weiß auch, wie kompliziert diese Materie ist und wie schwierig es ist, ein vielschichtiges Problem letztlich zu lösen.

Richtig ist auch, dass es seitens des österreichischen Verfassungsgerichtshofes eine Frist von drei Monaten gegeben hat, in der die damalige Reparatur durchgeführt werden musste. Das war eine Vorgabe, deshalb war auch Eile geboten. Hätte man das damals nicht gemacht, wären innerhalb kürzester Zeit Mehrkosten von rund 1 Mil­liarde € entstanden. Das ist auch damals schon gesagt worden, und ich glaube, das alles sollte man auch mitberücksichtigen, wenn man Kritik übt.

Es war daher meiner Meinung nach richtig, rasch nach einer möglichst guten Lösung zu suchen, und ich bedanke mich bei allen Bediensteten sowohl auf der Dienstgeber- als auch auf der Dienstnehmerseite für die intensiven Arbeiten, die damals notwendig waren, um das in dieser Form zustande zu bringen, auch wenn man gewusst hat, dass die Gefahr besteht, dass der EuGH die Regelung – zumindest in Teilen – neuerlich nicht anerkennen und damit nicht einverstanden sein wird. So ist es leider dazu gekommen, dass eine neuerliche Korrektur nun tatsächlich notwendig ist.

Sichergestellt war und ist dabei aber auch, dass es auf keinen Fall Nachteile für die einzelnen Kolleginnen und Kollegen geben darf, und ich glaube, dass das auch eine ganz wichtige Voraussetzung in dieser gesamten Materie ist. Ich halte daher den eingeschlagenen Weg für durchaus richtig und vernünftig, auch wenn er sich leider als sehr mühsam herausstellt.

Als Mitglied des Bundesvorstandes der GÖD möchte ich auch noch auf einen anderen, meiner Meinung nach mindestens genauso wichtigen Teil der vorliegenden Dienst­rechts-Novelle eingehen – das wurde auch von meiner Vorrednerin schon getan –, nämlich auf den Gehaltsabschluss für das Jahr 2016, wonach alle öffentlich Bediens­teten eine Gehaltserhöhung von 1,3 Prozent für das Jahr 2016 bekommen werden. Mehrere Dinge sind dabei meiner Meinung nach sehr erfreulich und sehr gut gemacht worden – und das sollte man, glaube ich, auch einmal in aller Öffentlichkeit sagen.

Erstens wurde versucht, sehr rasch, mit gegenseitiger Wertschätzung und ohne große und zahlreiche Verhandlungsrunden einen guten Abschluss, eine gute Lösung zu finden, was mit dem Abschluss von 1,3 Prozent für alle öffentlich Bediensteten in Österreich zweifellos gelungen ist. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten auf der Dienstgeber- sowie auf der Dienstnehmerseite und denke, das ist ein Beispiel dafür, wie man einen Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst gut verhandelt und letztlich zustande bringt.

Zweitens ist mit der Gehaltserhöhung von 1,3 Prozent ein Abschluss gefunden worden, der leicht über der Inflationsrate liegt. Das heißt, dass alle öffentlich Bediensteten leichte Zugewinne haben, und wir wissen auch, dass das Geld nicht irgendwo auf der Bank landen wird, sondern dass es wieder in den Wirtschaftskreislauf geht und so auch unserer Wirtschaft hilft, weil dort wieder entsprechend investiert und gekauft wird.

Drittens wurde mit den 1,3 Prozent aber auch ein Abschluss gefunden, der im Ver­gleich mit allen anderen Berufsgruppen und Gruppen sehr gut ist, meiner Meinung nach sehr vernünftig sowie auch leistbar ist und insgesamt als wirklich guter Abschluss bezeichnet werden kann.

 


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