BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 175

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

19.19.47

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Kol­lege Herbert! Ich gebe Ihnen recht: Es ist erst ein halbes Jahr vergangen, seit wir hier im Bundesrat ein umfangreiches Gesetzeswerk beschlossen haben, das die schlichte Bezeichnung „Dienstrechts-Novelle 2015“ trug.

In Wirklichkeit, Herr Kollege Herbert, beinhaltete es die Novellierungen von genau 29 Bundesgesetzen, die entweder ausschließlich oder nur mitumfassend den Bundes­dienst betrafen.

Schon damals habe ich angemerkt, dass diese Verschachtelung – auch wenn dies eine legitime legistische Methode ist – für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu einer unübersichtlichen Informationslage führt und sogar bei jenen auf erheblichen Unwillen stößt, die in den jeweiligen Personalabteilungen für die Vollziehung zuständig sind.

Wie fast zu erwarten war, hat die Vollzugspraxis erwiesen, dass die Regelungen mancher der darin enthaltenen Materien einer Ergänzung beziehungsweise sogar Korrektur bedürfen – insbesondere jene, welche die aufgrund der Bundesbesol­dungs­reform 2015 erfolgte Überleitung aller Bundesbediensteten in ein neues Besoldungs­system betreffen. Es brauchte daher einen neuerlichen gesetzgeberischen Schritt, um die Rechtsklarheit im Rahmen der Bundesbesoldungsreform 2015 zu stärken und nicht beabsichtigte Auswirkungen dieser Reform zu beseitigen.

In erster Linie betrifft dies folgende Klarstellungen im Gehaltsgesetz 1956 und im Vertragsbedienstetengesetz 1948: die Beseitigung unerwünschter Effekte bei den Ergänzungseinreihungen, insbesondere bei den Verwendungszulagen, die sachliche Gleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten gegenüber Vertragsbediensteten hin­sichtlich der Verbesserung der besoldungsrechtlichen Stellung im Fall eines nachträg­lichen Studienabschlusses und die Wahrung des Besitzstandes von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in bestimmten Leitungsfunk­tio­nen und im alten Gehaltsschema.

Darüber hinaus gilt es, verschiedene Klarstellungen und Ergänzungen in den anderen betroffenen Gesetzen, wie zum Beispiel der Reisegebührenvorschrift 1955 oder dem Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, vorzunehmen. Ich hoffe, dass diese Klarstellungen und Anpassungen nunmehr eine ordnungsgemäße Vollziehung im Sinne der betroffenen öffentlich Bediensteten gewährleisten.

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin Steßl! Liebe Sonja! Zum Abschluss möchte ich mich für alle öffentlich Bediensteten für den raschen und fairen Gehaltsabschluss so­wohl bei der Dienstgeberseite als auch bei der Dienstnehmerseite herzlich und aufrichtig bedanken. Allein, weil es diese Gehaltserhöhung von 1,3 Prozent gibt, muss man diesem Gesetz einfach zustimmen – auch wenn wir unsere Bedenken haben.

Meine Fraktion wird der vorliegenden Novellierung ihre Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.24


Präsident Gottfried Kneifel: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Oberlehner. Ich erteile es ihm.

 


19.24.16

Bundesrat Peter Oberlehner (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den TV-Geräten! Lieber


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite