BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 174

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dem Europäischen Gerichtshof – den Beamten und Vertragsbediensteten der Republik Österreich zuerkannten Rechtsansprüche auf Anerkennung der Vor­dienst­zeiten bei der Pensionsberechnung verhindert werden.

Der zweite Effekt ist, dass man mit einer komplizierten Rückführung und Neufest­setzung von Vorrückungsstichtagen, einer darauffolgenden Anreihung von Ergän­zungs­zulagen und Zwischen-Biennalsprüngen ein derartig kompliziertes und für viele kaum nachvollziehbares System geschaffen hat, das wohl in erster Linie nicht dazu dient, den Beamten und Vertragsbediensteten Gutes zu tun, sondern in erster Linie wohl darauf abzielt, das zu verschleiern, was es wirklich ist, nämlich ein brutales Einsparungsprogramm auf Kosten des öffentlichen Dienstes.

So wie ich das hier lese, ist auch nicht von vornherein die Intention gewesen, dass man ein dauerhaftes, für die nächsten Jahrzehnte gültiges und gut durchdachtes Gesetz schaffen wollte, sondern es hat wohl eher den Sinn, dass man sich über die besonders geburtenstarken Jahrgänge hinwegrettet, die in den nächsten Jahren in Pension gehen werden – und da sprechen wir doch von einer großen Anzahl an Bun­desbediensteten, das gilt natürlich auch für die Privatwirtschaft, aber dieses Gesetz betrifft die Bundesbediensteten –, und dass man damit versucht, auf Kosten dieser Bediensteten diese Pensionszugänge für den Staat so gering wie möglich zu halten.

Wahrscheinlich wird es so sein, dass der EuGH auch diese Bestimmung wieder aufheben wird und dass man anschließend – vielleicht in einigen Jahren –, sobald dieser durch die geburtenstarken Jahrgänge verursachte Pensionsandrang etwas abeb­ben wird und sich damit vielleicht wieder eine kostengünstigere Situation für den öffentlichen Dienst gestaltet, vielleicht wieder kommen und sagen wird, dass man wieder das alte System einführt, weil es eigentlich viel besser war.

So gesehen ist diese zweite Novelle nicht nur von der Intention, sondern auch von den Auswirkungen her – wir erleben schließlich gerade die Reform der Reform der Reform – eine Angelegenheit, der wir hier auch in dieser Form der Fortsetzung des bisherigen Weges nicht zustimmen werden.

Ich bin schon gespannt, wie man damit umgeht, wenn weitere Novellen erforderlich sein sollten – und davon gehe ich aus –, weil die nächste EuGH-Entscheidung, die wohl negativ für die Republik Österreich und damit auch für die Bundesregierung, die dieses Gesetz zu verantworten hat, ausfallen wird, schon ansteht. Da bin ich schon gespannt, wie man dann damit umgeht, dass man wahrscheinlich wohl zum zweiten Mal auf einen Umstand nicht reagiert hat, nämlich auf diese Zwischen-Biennalsprünge zwischen der ersten und zweiten Gehaltsstufe. Dabei wird nicht die Abfolge von zwei Jahren eingehalten, sondern eine einmalige Abfolge von fünf Jahren. Das wurde schon einmal vom EuGH als altersdiskriminierend festgestellt und findet sich in dieser Novellierung wieder.

Das bestärkt mich aber einmal mehr in meiner Ansicht, dass es sich dabei ohnedies nicht um den großen Wurf handelt, dass es ohnedies nicht darum geht, ein starkes, ein gutes, ein beständiges Gesetz zu schaffen, sondern dass es eigentlich nur darum geht, Zeit zum Nachteil unserer öffentlich Bediensteten zu überbrücken – zu deren finan­ziellem Schaden. Aus diesem Grund werden wir dieser Novelle ebenfalls nicht zustim­men. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Mayer: Ah geh!)

19.19


Präsident Gottfried Kneifel: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Grimling. Ich erteile es ihr.

 


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