BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 181

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noch Vorgaben der neuen EU-Vergaberichtlinie im kommenden Jahr umzusetzen sein werden.

Die öffentliche Hand ist der größte Auftraggeber in der Republik Österreich. Bund, Länder und Gemeinden vergeben in etwa 60 Milliarden € an öffentlichen Aufträgen. Das entspricht zirka 20 Prozent unseres BIP und bedarf natürlich einer guten und entsprechenden Regelung.

Wir haben natürlich auch die Grundfreiheiten der Europäischen Union zu berücksich­tigen. Da darf ich vielleicht aus eigener Erfahrung sprechen: Wir waren im Jahre 1994 von einem interkommunalen Abwasserverband eine der ersten öffentlichen Institutio­nen, die eine EU-weite Ausschreibung vornehmen musste. Damals haben wir aus der Sicht der regionalen Wirtschaft manchmal eigentlich mit etwas Neid nach Südtirol geblickt, denn die hatten schon eine etwas längere EU-Erfahrung und mehr Erfah­rungswerte im Umgang mit diesen Herausforderungen.

Aber es geht letztendlich nicht um eine vielleicht nicht EU-rechtskonforme Bevor­zugung der heimischen Wirtschaft, sondern es geht darum, dass man den Grund­sätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit nachkommt und dass man im Sinne des Steuerzahlers agiert. Das geschieht aber nicht nur unter dem Aspekt des jeweiligen Billigstbieters, sondern natürlich geht es schon längere Zeit darum, den jeweiligen Bestbieter zu berücksichtigen.

Da gibt es viele Aspekte, vor allem auch durch das neue Klimaabkommen, das in Paris gelungen ist. Man sollte also die Transportwege und die Umweltfreundlichkeit berück­sichtigen. Man sollte Servicemöglichkeiten berücksichtigen, die vielleicht von hei­mischen, regionalen Firmen besser erbracht werden können als von anderen. Die Stichworte Sozial- und Lohndumping wurden ja bereits erwähnt.

Ich denke, dass die österreichische Wirtschaft für all diese Herausforderungen sehr gut gewappnet ist. Wir haben qualitätsvolle Betriebe, die nicht ständig Schwarzarbeiter beschäftigen. Wir sind in der Lage, Qualität, Leistung, Berechenbarkeit und Zuver­lässigkeit einzubringen und haben natürlich auch hervorragend ausgebildete Arbeits­kräfte. All diese Bewertungskriterien sollten zukünftig noch verstärkt einfließen.

Kollege Beer hat ja von „Sub-sub-sub-Unternehmern“ gesprochen: Ob es nun zweimal, dreimal oder viermal „sub“ ist, man hat auch im Bereich der öffentlichen Aufträge entsprechende Erfahrungen gemacht. Gewisse Unternehmen haben in der Erstaus­schreibung angeboten, dann wurden sie nicht berücksichtigt, und dann haben sie dem Erstauftragnehmer diesen Auftrag noch zu einem niedrigeren, zu einem Dumpingpreis abgenommen. Das ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders.

Man kann sagen, dass mit den Novellen im Nationalrat eine weitere Verbesserung gelungen ist was den Bereich der heimischen Lebensmittel betrifft. Das ist auch aus Sicht der Biolandwirtschaft und der regionalen Produkte eine wesentliche Verbesse­rung.

In Summe kann man sagen, dass ein weiterer wichtiger Schritt gelungen ist. Man wird sich in nächster Zeit vielleicht auch noch soziale Dienstleistungen überlegen müssen, man wird im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs noch Überlegungen anstellen.

In Summe ist aber ein wichtiger Zwischenschritt gelungen. Deswegen wird unsere Fraktion keinen Einspruch gegen diese beiden Novellen erheben. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

19.46

 


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