BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 180

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es war auch ein Problem bei der Vergabe, dass man nicht wusste, wer die Arbeiten eigentlich wirklich durchführen wird, denn es gab immer wieder Sub-sub-sub-Unterneh­mer. Das ist schon überhaupt nicht möglich: Der Billigstbieter vergibt diesen Auftrag, bei dem er ohnehin schon der Billigste war, an jemand anderen, der das dann noch billiger macht. Der sollte auch noch etwas verdienen und gibt das dann wieder jemand anderem. Dieses Weitergeben von Aufträgen – manchmal sogar ohne irgendeine Qualifikation – ist also unverständlich.

Jetzt können wir Firmen von diesen öffentlichen Ausschreibungen auch ausschließen, etwa bei Unterentlohnung oder bei Schwarzarbeit. Dazu gibt es zwei Datenbanken, die man abfragen muss: Die erste ist die zentrale Verwaltungsstrafevidenz des Finanz­ministeriums – diese stand auch bisher zur Abfrage bereit. Die zweite Möglichkeit ist die von der Wiener Gebietskrankenkasse geführte Datenbank des Kompetenzzen­trums zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping.

Auch die Zuverlässigkeit des Bieters ist zu berücksichtigen. Es gibt auch Anbieter – und das geht immer wieder durch die Medien –, die mit dem Baulos beginnen und dann in Konkurs gehen. Das ist ein Problem: Wir schreiben noch einmal aus, es verteuert sich, wir haben Verzögerungen.

In diesem Gesetz wird die Möglichkeit der Vergabe von Kleinlosen im Rahmen von Großaufträgen geschaffen. Das ist wichtig für unsere KMUs, denn es bedeutet, dass auch einzelne Teile aus einer großen Ausschreibung herausgenommen werden können. So haben auch KMUs die Möglichkeit, sich zu bewerben, mitzubieten und diesen Auftrag zu bekommen.

Es wird auch verstärkt darauf zu achten sein, dass der Anbieter überhaupt in der Lage ist, die angebotene Leistung zu erbringen, nämlich sowohl betreffend Personalauf­wand, als auch betreffend seine Möglichkeiten und die Konzessionen.

Es kann auch verlangt werden, dass bestimmte Arbeiten nicht mehr an Subunter­neh­mer vergeben werden dürfen. Auch das ist ein großer Vorteil.

Es wurde auch prognostiziert, dass es im Bereich der öffentlichen Auftraggeber zu einem finanziellen Mehraufwand kommen wird. Ich persönlich glaube nicht, dass es dazu kommen wird. Denn wenn man ordentliche Anbieter hat – und unsere KMUs sind wirklich zu einem sehr großen Teil gut aufgestellt, sind wunderbare Anbieter –, dann hat man nicht das Problem, dass man nacharbeiten muss. Dann hat man auch nicht das Problem der Verzögerungen im Zeitplan. Das kostet ja alles Geld, und diese Folgekosten können wir dadurch wahrscheinlich auch minimieren.

Dieses Gesetz kann unsere KMUs unterstützen. Es trägt wesentlich zur Bekämpfung von Sozial- und Lohndumping bei. Das ist ein Gewinn für uns alle und auch für unsere Wirtschaft. Daher kann man diesem Gesetz nur zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.42


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster ist Herr Bundesrat Dr. Köll zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.43.05

Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Beer hat bereits einige Vorteile der beiden novellierten Bundesvergabegesetze ange­führt, und ich darf da vielleicht noch einiges ergänzen.

Es hat sich zwischenzeitlich wirklich Entscheidendes verbessert, aber wir werden in nächster Zeit natürlich noch einige Nachbesserungen vornehmen müssen, weil ja auch


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite