BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 182

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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster ist Herr Bundesrat Schererbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.47.12

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Danke, Herr Köll, Sie haben die gleiche Größe wie ich, jetzt brauche ich das Pult nicht zu verstellen. Das ist sehr ange­nehm. (Allgemeine Heiterkeit.)

Mit der Novelle zum Bundesvergabegesetz wurde trotz anfänglicher Bedenken einiger Bundesländer – beispielsweise war mein Heimatbundesland Oberösterreich am Anfang ein bisschen skeptisch – doch ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan. Bestbieter vor Billigstbieter: Nicht mehr der Preis alleine zählt, sondern auch Qualitäts­kriterien werden bei der Vergabe berücksichtigt. Das ist im Baubereich ab einer Auftragssumme von 1 Million € Pflicht.

In der Ausgabe der „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom vergangenen Samstag sagt zum Beispiel der Landesinnungsmeister für Baugewerbe, Norbert Hartl, dass die neue Regelung ein „Schritt in die richtige Richtung“ ist – vor allem, weil die Vergabe an Subfirmen eingeschränkt wird. Weiters ist meiner Meinung nach festzustellen, dass es bei einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung unterm Strich besser ist, weil Wertschöp­fung und damit Arbeitsplätze und auch Steuern in der Region bleiben.

Eine große Chance sehe ich – genau wie Herr Kollege Beer – für die KMUs. Diese bilden das Rückgrat unserer Unternehmenslandschaft und haben damit großen Einfluss auf die Wirtschaftsstruktur. Dies gilt ganz besonders für Österreich, weil hier der unternehmerische Mittelstand ganz besonders ausgeprägt ist. Ich bin jedenfalls davon überzeugt, dass durch diese Gesetzesnovelle den KMUs der Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtert wird und diese wieder bessere Möglichkeiten haben, mit Eigenpersonal Aufträge zu erhalten.

So kann dem Lohn- und Sozialdumping massiv entgegengewirkt werden, es entsteht dadurch mehr Transparenz bei den Subvergaben. Nur mit Zustimmung des Auftrag­gebers dürfen Subunternehmer und Sub-Subunternehmer – das ist gar nicht so leicht auszusprechen – Aufträge ausführen. So wird gegen diverse Unternehmen vorgegan­gen, die massiv beziehungsweise mehrfach gegen Arbeits- und sozialrechtliche Be­stim­mungen verstoßen haben.

Ich denke, jeder ist sich dessen bewusst, dass dies nicht das sofortige Allheilmittel darstellt, aber ich bin davon überzeugt, dass es ein Schritt in die richtige Richtung ist. Es wird wichtig sein, dass der Fokus stark darauf gerichtet wird, dass Firmen Stamm­personal beschäftigen und dubiose, oftmals im Ausland ansässige Subfirmen erst gar nicht zum Zug kommen lassen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass der Preis bei öffentlichen Ausschreibungen zwischen 60 und 90 Prozent Gewicht haben wird. Der Rest sind Kriterien wie zum Beispiel Umwelt, Qualität, Regionalität und ganz besonders die Lehrlingsbeschäfti­gung.

Bezüglich der finanziellen Auswirkungen des Gesetzes kann natürlich die Situation auftreten, dass das Bestbieterprinzip im ersten Moment einen finanziellen Mehrauf­wand darstellt. Wir wissen aber auch, dass die Folgekosten in ungeahnte und oft nicht einkalkulierbare Höhen steigen können. Man sieht in diesem Fall, dass im Sinne der Nachhaltigkeit das Best- vor dem Billigstbieterprinzip zu bevorzugen ist.

Das Bestbieterprinzip soll sich auch in anderen Bereichen durchsetzen, zum Beispiel in den Bereichen Lebensmittelbeschaffung, Dienstleistungen und Verkehr. ASFINAG und ÖBB wenden dieses Prinzip meines Wissens bereits freiwillig an.

 


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