BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 183

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Abschließend möchte ich feststellen, dass diese Gesetzesnovelle als sehr wichtig und gelungen zu erachten ist. Daher stimmen wir ihr zu. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

19.51


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.51.07

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Minister! Als vierter Rednerin ist mir nicht mehr viel übriggeblieben, das ich dazu noch sagen kann. Es wurde schon erwähnt, dass öffentliche Aufträge 20 Prozent des BIPs erwirt­schaften. Das ist also ein wirklich sehr wichtiger Bereich für unsere Wirtschaft.

Es wurde auch schon erwähnt, dass es da doch zu Problemen kommt: Es kommt immer wieder zu rechtlichen Problemen und dadurch zu Verzögerungen und zu sehr hohen Kosten. Es ist nicht einfach, auszuschreiben, ohne dass geklagt wird. Es ist sicherlich im Interesse aller, nach dem Bestbieterprinzip zu handeln, und das ist inzwischen schon möglich. Die Durchsetzung dieses Bestbieterprinzips ist aber keine „gmahte Wiesen“, das ist nicht einfach.

Dies ist eine kleine Vergaberechtsnovelle, die vor allem die Baubranche adressiert, weil dort wahrscheinlich das Problem am größten ist, insbesondere was sozial­rechtliche Standards betrifft. Es ist meiner Meinung nach auch nicht so einfach für den Auftraggeber, den Nachweis von lohn- und sozialrechtlich falschem Verhalten zu führen.

Subunternehmen sind in der Baubranche inzwischen die Regel und nicht die Aus­nahme, aber auch hier kommt es durch dieses Gesetz zu mehr Transparenz und neuen Möglichkeiten.

Ich glaube, dass es zu einem administrativen Mehraufwand für Auftraggeber kommt, und dass es da gerade im öffentlichen Bereich Unterstützung für Auftraggeber geben muss.

Wir Grüne haben ganz konkrete Vorstellungen darüber, was das neue Vergaberecht können sollte. Insbesondere soll es nachhaltige Beschaffung sicherstellen. Das heißt, das Bestbieterprinzip sollte Standard für alle Wirtschaftsbereiche werden. Eine nach­haltige Beschaffung sollte zum Standard werden, und in allen Vergabeverfahren sollten soziale und eben auch ökologische Kriterien angewandt werden.

Das Bestbieterprinzip muss verständlicher und anwendbarer werden als es bisher ist. Die Vergabeverfahren müssen transparent ablaufen. Es sind die Vollkosten, also die Lebenszykluskosten, bei Vergaben als Standard zu berücksichtigen. Vergaben müssen menschenrechtsorientiert auch über die Grenzen hinaus geschehen. Arbeitsschutz und Sozialstandards sind verankert, und Lohn- und Sozialdumping sollte bei öffentlichen Aufträgen wirklich unmöglich sein. Da muss es entsprechende Kriterien geben. Ökolo­gi­sche Kriterien sollen essenzielle Vergabekriterien sein. Auch da müssen entsprechen­de Kriterien formuliert und definiert werden.

Wichtig erscheint uns auch, dass die Beschaffung innovationsfördernd ist – gerade bei technischen Vergaben. Auch dazu sollen entsprechende Kriterien formuliert werden. Das gilt natürlich auch für das regionale Engagement, das europarechtskonform berücksichtigt werden muss. Das ist sicherlich eine Herausforderung für den Gesetz­geber, aber es sollten bestimmte Kriterien definiert werden. Ich denke, dass auch das für unsere Wirtschaft und die Wirtschaft im Allgemeinen sehr wichtig ist.

 


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