BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 187

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die im vergangenen Jahr und auch in diesem Jahr fast alle Anfragen und Aufgaben, die an sie herangetragen wurden, erledigt hat. Darauf dürfen wir alle gemeinsam stolz sein.

Kollege Beer hat schon auf viele Aufgaben hingewiesen, ich darf vielleicht ein paar praktische Beispiele herausfiltern. Wie geht man zum Beispiel mit Daten einer Ver­kehrsüberwachung um, wenn Fahrzeuge fotografiert, gefilmt werden, um Geschwindig­keitsmessungen vorzunehmen? Da muss geregelt sein, was die Behörde mit diesen Daten tun darf. Man kann auch sehen, wer im Auto drinnen sitzt, man kann die Perso­nen erkennen, das sind manchmal auch wieder sensible Daten. Da ist es entsprechend notwendig, den Umgang mit diesen Daten zu regeln.

Oder ist es notwendig, wie im Bericht ersichtlich war, dass zum Beispiel, wenn man eine Anonymverfügung für Schnellfahren erhält, bei der Adresse schon das Geburts­datum dabei ist? Ist das eine notwendige Information, die bereits dem Briefträger zugänglich sein soll? (Bundesrat Jenewein: Warum darf die Behörde das wissen?) Oder wie gehen die Krankenhäuser mit Gesundheitsdaten um? In welche Akten darf wer auch wirklich Einsicht nehmen?

Du hast schon darauf hingewiesen, Herr Kollege, es wurde auch die Vorratsdaten­speicherung aufgehoben. Ich glaube, es gibt da viele Themen, und eines der Haupt­themen, die die Datenschutzbehörde behandelt, ist immer die Anfrage von privaten Videoüberwachungen: Dürfen die durchgeführt werden? In welchem Umfang dürfen sie durchgeführt werden? Werden sie auch untersagt? Auch bei Apotheken ist bei Datenerfassungssystemen eine entsprechende Kontrolle notwendig.

Kollege Beer, du bist auf die Stammzahlenregister und auf die Datenverarbeitungs­register eingegangen und auch darauf, dass diese Datenschutzbehörde eine sehr eigenständige Behörde ist, die letztlich nur dem Verwaltungsgerichtshof verantwortlich ist. Ich darf damit Frau Dr. Jelinek und ihrem Team für ihre Arbeit recht herzlich danken, weil die Datenschutzbehörde auch international sehr gut vernetzt ist.

Mir hat es gefallen, lieber Kollege Beer, dass du auch auf das Risiko eingegangen bist, das wir durch den Umgang mit unseren Daten eingehen. Wir haben manchmal große Angst, wenn die Behörde von uns Daten hat, wobei diese Daten eigentlich relativ gut gesichert und auch gut überwacht sind. Oft geben wir – sei es jetzt auf Facebook oder in anderen Medien – unsere persönlichen Daten sehr leicht preis und wissen nicht, wie damit umgegangen wird.

Ich verweise auch auf ein Beispiel: Wir alle nutzen Programme, bestätigen deren Anwendungsbestimmungen und unterzeichnen quasi einen Vertrag: Ich bestätige. Wer von Ihnen hat jemals die 15 Seiten Konformitätserklärung gelesen? – Ich habe noch niemanden gefunden. Ich frage mich also, wie hoch à la longue die Rechtssicherheit solcher Verträge sein kann. Darum glaube ich, dass es ein sehr spannendes Thema ist, dass es wichtig ist und dass die Datenschutzbehörde eine sehr wichtige, vor allem in die Zukunft gerichtete Behörde ist.

Es ist notwendig, zu wissen, und das sehen wir jetzt auch an der aktuellen Diskussion seitens der Europäischen Union, wie mit unseren Daten umgegangen wird. Dürfen sie weitergegeben werden? Besteht jetzt ein Recht auf das Löschen von persönlichen Daten? Kann ich meine Daten mitnehmen, wenn ich einen Anbieter wechsle? Wie gestalten sich letztlich die Strafen? – Mit Höchststrafen von 25 000 € wird man Google oder Facebook nicht wirklich irritieren können. Das sind Themen, die auf europäischer Ebene diskutiert werden und zeigen, dass wir im Bundesrat mit dem Schwerpunkt­hema im zweiten Halbjahr „Digitaler Wandel und Politik“ sehr gut gelegen sind. In


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