BundesratStenographisches Protokoll849. Sitzung / Seite 197

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Bundestheaterorganisationsgesetzes – dieser Änderung ist eine Studie der ICG vorausgegangen, wie die bestmögliche Organisation des Bundestheaterkonzerns aussehen könnte, was in eine Gesetzesnovelle gemündet hat – hat es eine Reduktion der Aufsichtsräte von 40 auf 30 gegeben, hat es eine Neuausschreibung gegeben und jetzt eben die Bestellung von Christian Kircher. Ich danke für die anerkennenden lobenden Worte dafür.

Daneben haben wir im heurigen Jahr auch im Haus organisatorische Veränderungen vorgenommen, indem wir die beiden Sektionen zusammengelegt haben, eben die Sektion Kunst und die Sektion Kultur. Eine Konsequenz daraus ist auch, dass wir in Zukunft einen gemeinsamen Bericht für Kunst und Kultur machen werden.

Herr Bundesrat Jenewein, es wird dann einen gemeinsamen Bericht dazu geben – also Wunsch eins erfüllt! (Ruf bei der SPÖ: Kaum … ist er schon da! – Bundesrat Schennach: Aber nicht nur wegen dem Herrn Jenewein, das wäre eine zu hohe Aufwertung!) – Nein, das ist ein Ergebnis der organisatorischen Veränderung.

Der zweite Punkt betrifft das Thema Spendenabsetzbarkeit, das wir im Regierungs­programm haben. Die Spendenabsetzbarkeit für Kultureinrichtungen ist heute unter Punkt 16 beschlossen worden, nämlich als Teil des Gemeinnützigkeitsgesetzes (Bundesrat Jenewein: Aha, ja!), also es war dort vielleicht nicht gleich ersichtlich, aber es ist glücklicherweise beschlossen worden, und ich danke allen, die da zugestimmt haben.

Herr Bundesrat Schennach hat noch das Thema der sozialen Lage der Künstler und Künstlerinnen angesprochen. Wir haben auch das Künstler-Sozialversicherungsfonds­gesetz geändert (Bundesrat Schennach: Versicherung ja, aber das Einkommen!) – jetzt bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob es 2014 oder 2015 war, wir haben doch einige Gesetze geändert seit März 2014, ich glaube, es war noch 2014 (Bundesrätin Blatnik: Ja! – Zwischenruf der Bundesrätin Grimling) –, das den Sinn hat, die Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern zu verbessern. (Bundesrat Schennach: Das stimmt!)

Zum Herrn Bundesrat Kneifel: Ich werde anregen, dass wir die Anzahl der denk­malgeschützten Objekte in den Bericht für das Jahr 2015 aufnehmen, diese Zahl ist aber bereits jetzt öffentlich einsehbar, und zwar auf der Seite bda.at, das ist die Homepage des Bundesdenkmalamtes. Die Zahl beträgt – ich habe es jetzt nur in aller Geschwindigkeit über den Daumen gerechnet – ungefähr 38 000, und es gibt dort ein PDF zu jedem einzelnen Bundesland, in dem dann die einzelnen Objekte aufgelistet sind. Diese Daten sind daher bereits öffentlich zugänglich. Das Bundesdenkmalamt hat darüber hinaus in einem intensiven Prozess ein Handbuch für die Denkmalpflege erarbeitet. Dies hat den Sinn, dass bundesweit – also nicht nur landesweit, sondern bundesweit – einheitlich vorgegangen wird.

Dann gab es noch die Frage des Herrn Bundesrates Jenewein zur Differenz der Besucherzahlen, also der nicht zahlenden Besucher generell und der unter 19-Jährigen, die ja freien Eintritt haben. (Bundesrat Jenewein: Die sind eh ausgewiesen!) Diese sind ausgewiesen. Darüber hinaus haben wir, das hat mir meine Kollegin auf einen Zettel geschrieben, diese Frage bereits zweimal aufgrund von Anfragen der FPÖ beantwortet. Also: Ein Teil sind Vernissage-Besucher, also Besucher, die zu den öffentlich zugänglichen Ausstellungseröffnungen kommen. Wir haben Einrichtungen mit generell freiem Eintritt – zum Beispiel der Theseustempel im Volksgarten, der zum Kunsthistorischen Museum gehört.

Es gibt eine Aktion, die „Hunger auf Kunst & Kultur“ heißt, wodurch Menschen, die sozial schwächer sind, einen so genannten „Kulturpass“ bekommen und mit diesem


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