BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 77

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Die österreichische Verfassung – hier ein kleiner Exkurs – hat extreme Kompetenz­schwie­rigkeiten im Sinne einer Aufteilung zwischen Städten, Ländern und Gemeinden mit dem Bund, die sind nicht ganz klar geklärt. Hier ist keine zentrale Einheit vorge­sehen, obwohl laut dieser Verordnung oder diesem Gesetz, das jetzt hier beschlossen wird, bei Ihnen, sehr geehrter Herr Vizekanzler, besser gesagt in Ihrem Wirtschafts­ministerium, eine Infrastrukturbehörde gebildet werden soll, die aber so gar nicht arbeiten kann.

Daher wäre es wichtig, bevor man so ein Gesetz angeht oder umsetzen soll und auch muss – denn das verlangt auch die EU, und dies zu Recht –, einmal die Hausaufgaben in Österreich zu machen und sich einmal anzusehen, warum das hier nicht umgesetzt werden kann. Es ist in Österreich ja bekannt, dass wir eine Reform der Verfassung benötigen, und deswegen hat es ja diesen Österreich-Konvent gegeben, der lange getagt hat, mit Experten und hochrangigen Wissenschaftlern, der aber seitens der Bundesregierung 2009 aufgelöst, abgeschafft wurde, weil all die Dinge, die dort zu Recht genannt und benannt und beschlossen worden sind, nicht umgesetzt wurden.

Die österreichische Verfassung geht bekanntlich zurück auf das Jahr 1920, und schon damals haben Schwarz und Rot sich bei der Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern nicht einigen können. Die Verfassung von 1920 geht wiederum zurück auf das Staatsgrundgesetz von 1867, und dem österreichischen Monarchen war es egal, dass damals die Verteilung von Kompetenzen zwischen dem Reich und den Ländern nicht geregelt war, denn er hat mit dem Notverordnungsparagraphen 14 gearbeitet, hantiert und hat gesagt, in diese Richtung bauen wir jetzt über 500 km eine Telegraphenleitung, und die Sache war erledigt. 2016 geht das natürlich nicht mehr, aber wir hinken in der Verfassung 150 Jahre hinterher. Daher mein Ersuchen, Herr Vizekanzler, vielleicht doch einmal die Ergebnisse dieses Österreich-Konvents herzu­nehmen und zu schauen, wie man die Verfassung reformieren kann.

Punkt zwei: Ich möchte dieses Gesetz auch zum Anlass nehmen – denn es geht hier auch um Erdgas- und Erdöl-Leitungen, und Sie waren ja in Moskau bei Premierminister Dmitri Medwedew –, Ihnen wirklich zu gratulieren, auch persönlich mein Lob aus­zusprechen, dass Sie jetzt den Mut gehabt haben, endlich diese EU-Sanktionen gegen Russland zu verurteilen – was wir von der FPÖ schon seit Beginn dieser Sanktionen vor drei Jahren gesagt haben, weil sie der österreichischen Wirtschaft enorm und extrem schaden. Wien beziehungsweise Österreich war immer ein traditionelles Ost­handelsland, immer eine Handelsdrehscheibe, und es ist nicht einzusehen, warum wir mit einem Land wie Russland, das ein Siebentel der Weltfläche einnimmt, in Unfrieden leben sollen. Nein, das wollen wir gar nicht, es ist auch gar nicht notwendig. Und da haben Sie zu Recht beschlossen, nach Russland zu fahren, nach Moskau zu fahren und hier neue Akzente zu setzen. Das war vollkommen richtig. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Zelina.)

Ich möchte als Beispiel auch anführen, dass Sie auch den neuen Chef der OMV, den Deutschen Seele mitgenommen haben – oder vielleicht hat er Sie mitgenommen, es kann auch umgekehrt sein –, um hier neue Akzente zu setzen in der Industriepolitik, in der Energiepolitik, die für Österreich extrem wichtig ist, weil wir ja praktisch vom russi­schen Erdgas, ich will nicht sagen, abhängig sind, aber es ist notwendig. Und da eine Verlagerung der Strategie Richtung Gazprom, Richtung Russland vorzunehmen, ist besonders richtig, weil die Exploration von Lagerstätten in Russland zehnmal billiger ist als in der Nordsee und in der Ostsee, oder besser gesagt über Nord Stream, diese neue Pipeline, die da propagiert wird und an der sich die OMV beteiligt hat. Das ist sicher produktiv.

Aber nehmen wir die OMV als Beispiel, wie es mit der österreichischen Standortpolitik aussieht, wie es mit einem Konzern aussieht, der hier in Österreich seinen Standort


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