BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 76

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12.35.562. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 27. Jänner 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeits­prüfungsgesetz 2000 geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden (626 d.B. und 651 d.B. sowie 9524/BR d.B. und 9532/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir setzen in der Tagesordnung fort und kommen zum deren 2. Punkt.

Ich darf bei diesem Punkt nochmals unseren Herrn Vizekanzler begrüßen, der auch schon vorhin dabei war.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Poglitsch. Ich bitte um den Bericht.

 


12.36.40

Berichterstatter Christian Poglitsch: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich berichte über den Beschluss des Nationalrates vom 27. Jänner 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energie-Infrastrukturgesetz erlassen, das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert sowie das Bundesgesetz über die Frist und das Verfahren in den Fällen des Art. 12 Abs. 3 des B-VG aufgehoben werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich stelle den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Bundesrat Pisec zu Wort. – Bitte.

 


12.37.23

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach so viel The­orie­bildung auf der umjustierten Regierungsbank, schauen wir uns einmal die Praxis an, wie es hier in Österreich seitens der Bundesregierung mit der tatsächlichen, mit der operativen Tätigkeit aussieht.

Wir kommen jetzt zum Energie-Infrastrukturgesetz, das ist oder wäre für Österreich interessant, weil es ein wichtiges Gesetz für die österreichische Wirtschaft und für die österreichische Industrie ist. Basis dieses Gesetzes wäre – ich muss im Konjunktiv bleiben – die EU-Verordnung aus dem Jahr 2013. Dieses transeuropäische Infrastruk­tur­projekt, Energie-Infrastrukturprojekt bezieht sich darauf, dass Leitungen, Energie­leitungen im Sinne von Stromleitungen, Erdöl-, Gasleitungen, Speicherkapazitäten und Trassenführungen in nationale Gesetzgebung umgewandelt werden sollten. Dies muss und sollte umgesetzt werden, da es ein wesentlicher Punkt für den Binnenmarkt – das ist hier die Wirtschaft – ist, damit Wachstumschancen auf nationaler Ebene entstehen können.

Die Infrastruktur, sollte man meinen, wäre einer der wesentlichen Eckpfeiler, eine der wesentlichen Kernaufgaben des Staates. Neben der Gesundheit und der Sicherheit ist es natürlich eine der Kernaufgaben des Staates, diese ist aber in Österreich in der derzeitigen Form so einfach nicht umsetzbar. Und deswegen muss man sich bewusst werden, dass diese EU-Verordnung kraft unserer Verfassung nicht eins-zu-eins umge­setzt werden kann und dieses Gesetz auch nicht umgesetzt werden konnte. – Und das kritisieren wir ja.

 


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