BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 82

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Punkten um die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Absicherung einer europaweiten Energieversorgung. Es handelt sich also nicht nur um Versorgungssicherheit mit elektrischer Energie, sondern auch die Versorgung mit Erdgas und Erdöl sind in dieser Richtlinie erfasst. Ebenso sind nicht nur die innereuropäischen Netze davon betroffen, die Versorgung mit Gas und Öl kann ja nur aus Drittstaaten erfolgen.

Ziel dieser EU-Richtlinie sind die Verhinderung von Energieausfällen, sogenannten Blackouts, und der schnelle und sichere Transport zwischen Erzeugern und Ver­brauchern. Wir haben schon gehört: die Erzeuger, vor allem in der Nordsee, mit Offshore-Anlagen und zum Teil zum Ausgleich der Energie die Pumpspeicherkraftwerke in Österreich.

Gerade durch die Entwicklung bei der Erzeugung von erneuerbaren Energien – das sind insbesondere die Wind- und die Solarenergie – benötigen wir in Europa sehr schnell neue Transporteinrichtungen mit einer sehr hohen Kapazität. Fast alle euro­päischen Staaten haben sich mit der Energiewende hin zu erneuerbaren Energien beschäftigt. Ich erinnere an den Weltklimagipfel in Paris im Dezember 2015, an das Klima- und Energiepaket im Oktober 2014, welches von den 28 EU-Staaten in Brüssel abgeschlossen wurde.

Die Europäische Union verlangt daher die Absicherung und die Bereitstellung von hochrangigen Versorgungseinrichtungen, sogenannten TEN-Strecken, welche per Ge­setz abzusichern sind. Diese im öffentlichen Interesse gelegenen Vorhaben werden bevorzugt behandelt und werden mit dem Einräumen von Zwangsrechten unterstützt. Die Bewilligungspflicht von Anlagen und Anlagenteilen wird allerdings nach den bestehenden Materiengesetzen abgewickelt.

Die neu installierte Bundesbehörde hilft bei der Abwicklung dieser Projekte und koor­diniert auch, falls notwendig, die UVP-Verfahren in Österreich. Damit gibt es einen Ansprechpartner für die Projektbetreiber, allerdings werden die UVP-pflichtigen Vorhaben nur koordiniert, und da ist das Bundesministerium nicht Behörde.

Das Zweite, das in diesem Gesetz geregelt wird, ist, dass das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft als nationale Behörde für diese TEN-Projekte installiert wird.

Und das Dritte ist, dass in diesem Verfahren gestaffelte Fristen festgelegt und vor­gesehen werden in einem Trassenplangebiet durch eine Trassensicherungs­verord­nung, dass diese Projekte auch umgesetzt werden können. Und diese werden über fünf Jahre per Verordnung abgesichert. Eine Entschädigung für jene Grundstücke, die in diesem Trassengebiet drinnen sind, ist nicht vorgesehen, also zumindest während der Trassenverordnung nicht vorgesehen. Und diese Trassenverordnung kann mit besonderer Begründung um weitere fünf Jahre erstreckt werden.

Ein weiterer Punkt ist, dass die Verfahren in Zukunft wesentlich schneller abgewickelt werden sollten. – Frau Kollegin Reiter, es macht natürlich auch keinen Sinn, wenn Projekte 20 Jahre in der Schublade hin- und hergeschoben werden, und auch, wie jetzt in Salzburg, ein, ich glaube, 39 Monate dauerndes UVP-Verfahren ist nicht im Sinne der Bürger.

Es gibt aber andere Einrichtungen, über die wir noch sprechen müssen.

In Österreich gibt es einige Strecken, die in sogenannten PCI-Projekten aufscheinen, einerseits die Strecke im Strombereich. (Der Redner zeigt eine Grafik.) Sie kennen Österreich. Es braucht verschiedene Zugänge in unser Bundesgebiet, aber auch Abfuhrstrecken für bestimmte Bereiche. Dazu zählt die Verbindung des Stromnetzes auf der 380-kV-Basis zwischen Zell am Ziller und Westtirol, die Schließung des innerösterreichischen Ringes von St. Peter aus in Richtung Deutschland, aber auch die Verbindung in Salzburg, die große Diskussionen hervorgerufen hat und wo die grüne


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