BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 81

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gerichts­hof eine Anlagengenehmigung aufhebt, weil der Einspruch der Nachbarn übergegangen wurde, kann das Projekt trotzdem errichtet und betrieben werden. – Das ist doch eine Frotzelei sowohl des Verwaltungsgerichtshofes als auch der betroffenen Anrainer.

Wenn man bei dem eingeschlagenen Weg der Verhandlungen mit uns geblieben wäre, Herr Minister, hätten wir heute ein Paket abschließen können, mit dem wir tatsächlich mehr Rechtssicherheit, bessere Effizienz durch bessere Koordinierung durch das Wirt­schaftsministerium bei länderübergreifenden Projekten wie Trassenfreihaltungen hät­ten erreichen können, ebenso aber ein besseres Ökostromgesetz. Da bin ich nämlich auch nicht so optimistisch wie mein Vorredner. So brauchen Windstrom­betreiber zum Beispiel dringend bessere Rahmenbedingungen. Sie haben in den letzten vier Jahren immerhin 2,2 Milliarden € investiert und sparen schon derzeit so viel CO2 ein, wie 40 Prozent der österreichischen Autos verbrauchen. Aber derzeit sind 220 genehmigte Anlagen in der Warteschleife, weil sie unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht realisiert werden können, und die Genehmigungen dafür verfallen nach drei Jahren.

Da gibt es wesentliche Ungerechtigkeiten, zum Beispiel eben gerade bei den Netz­gebühren. Diese wurden für die Stromerzeuger neuerlich erhöht. In den Nachbarlän­dern müssen die Erzeuger aber nicht bezahlen, und die Importeure von Strom auch nicht. Das heißt, für den schmutzigen Pumpstrom aus Kohle- und Atomkraftwerken soll eine 380-kV-Leitung durch Salzburg ins Pumpwerk in Kaprun gebaut werden, die immerhin 500 Riesenmasten mit einem Vorhang aus 19 Kabeln dazwischen hat – was angeblich seit 30 Jahren unverändert der Stand der Technik ist, so lange gibt es diese Diskussion nämlich schon und wird dieses Projekt schon verfolgt –, und diese Liefe­ranten zahlen für die Durchleitung nichts, der heimische Stromerzeuger aber schon.

Das heißt, die Windkraftbetreiber in Österreich zahlen sich die Erneuerung der vorgela­gerten Leitungen selber und tragen durch hohe Netzverlustentgelte auch zum laufen­den Betrieb bei. Laut höchstgerichtlichem Entscheid vom letzten Jahr ist nur ein Viertel bis ein Drittel der bezahlten Entgelte angemessen.

Also, liebe Wirtschaftspartei, da gäbe es viel zu tun, um sozusagen die Konkurrenz­situation für unsere Errichter und Betreiber im Bereich erneuerbare Energie zu verbes­sern, eben bei einem neuen Ökostromgesetz und Energieeffizienzgesetz.

Aber mir kommt vor, man bleibt hier immer wieder in der Angst vor den Bürgern stecken, frisst sich fest in Verfahren, die eben laufen, aber schlecht laufen. Ich bin überzeugt, es gibt so etwas wie eine Crowd Intelligence, und ich bin überzeugt, dass sie sich in Fällen wie Zwentendorf und Hainburg auch gezeigt hat. Und ich fürchte zu­min­dest, dass die 380-kV-Leitungstechnik mit den Freileitungen von vorgestern ist. In Deutschland ist man davon deutlich abgerückt. Und indem man bei uns immer wieder vom Bürger abrückt, bleibt auch die Innovation in vielen Fällen auf der Strecke.

Die Wirtschaft, die Technik und auch wir sollen doch primär dem Menschen dienen. Und ich bin fest davon überzeugt, dass das besser ginge als mit den hier vorliegenden Bestimmungen, die wir heute beschließen sollen. – Danke. (Beifall des Bundesrates Stögmüller.)

13.00


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Bock. Ich erteile es ihm.

 


13.00.43

Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock (SPÖ, Tirol): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits die Überschriften zu diesen Änderungen erzeugen Spannung. Wie wir schon gehört haben, geht es hier in allen


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