BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 80

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notwendig, wie sie eben auch mit der heutigen Umsetzung der EU-Verordnung zu den Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur geschaffen werden.

Dieses Paket ist wirklich von entscheidender Bedeutung für wichtige Infrastruktur­projekte – mit denen auch die Energiewende nicht, wie es oft geheißen hat, gebremst wird, sondern, im Gegenteil, beschleunigt werden kann –, weil dieses Gesetz auch Rechts­sicherheit schafft: Rechtssicherheit für Projektverantwortliche und Rechtssicher­heit für die Infrastrukturprojekte insgesamt, die uns eben bei der Energiewende in der Zukunft auch unterstützen werden.

Eine leistungsfähige Energieversorgung, eine leistungsfähige Energieinfrastruktur sind für den Wirtschaftsstandort Österreich, für die Arbeitsplätze, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung. Und mit diesem Gesetz wird der dringend benötigte Ausbau der Energieinfrastruktur in Österreich beschleunigt, unter Einhaltung der Erfordernisse auch umweltpolitischer Überlegungen und auch von mehr Bürgerbeteiligung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

12.52


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. Ich erteile es ihr.

 


12.52.51

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen und Zuschauer an den Fernsehgeräten! Ich teile den Optimismus und die Freude meines Vorredners nicht. Ich halte den heutigen Tag eher für einen schwarzen Tag für die Energiewende und den Klimaschutz – denn beides kann nur gemeinsam mit den BürgerInnen geschafft werden, und mit diesem Gesetz werden leider weiterhin europäische Umwelt- und BürgerInnenrechte missachtet.

Damit halte ich diesen Tag auch für einen schwarzen Tag für die Projektplaner und für die Investoren in diesem Bereich, denn das Gesetz bringt mitnichten mehr Rechts­sicherheit, sondern es verlängert und verstärkt eine meiner Meinung nach eigentlich mutwillig geschaffene Frontstellung der Wirtschaft gegen die UVP, die ja als konzen­triertes Verfahren die Genehmigungsprozesse schneller, transparenter und besser machen könnte und sollte und dies, in der langjährigen Beobachtung und Befassung damit, auch immer wieder tut.

Die Wirtschaft – ich stelle das unter Anführungszeichen – „fürchtet“ sich anscheinend nach wie vor vor den Menschen und bindet sie nur ein, wenn sie von der EU, die hier andere Standards der Partizipation hat, dazu gezwungen wird. Und so wurden die eigentlich gut verlaufenen Verhandlungen mit den Grünen zur Umsetzung der strate­gischen Umweltprüfung – die eben, wie Kollege Pisec schon ausgeführt hat, in Öster­reich aufgrund der Verfassungsbestimmungen so schwierig ist – gestoppt und abge­brochen. Aber diese Prüfung wäre notwendig für übergeordnete Pläne und Programme im Netzausbau, für die großen Projekte.

Die Umsetzung der SUP-Regelungen ist seit zehn Jahren überfällig. Sie ist in Deutsch­land – auch ein föderaler Staat – mittlerweile selbstverständlich. Das gilt aber auch für die Umsetzung der Aarhus-Konvention, auf die wir in ihrer ganzen Breite nach wie vor ebenfalls warten.

Und für rechtsstaatlich höchst bedenklich halten wir die Übergangsregelungen zum UVP-Feststellungsverfahren. Da werden vom Gesetzgeber höchstgerichtliche Judikate unterlaufen – und das sicher nicht mit uns. Die Säumigkeit des Gesetzgebers, Euro­parecht umzusetzen, zeitgerecht umzusetzen, bezahlen jetzt die Nachbarn. In Zukunft werden sie zwar die Möglichkeit haben, negative UVP-Bescheide beim Verwaltungs­gericht zur Prüfung vorzulegen, aber für alle Altfälle gilt: Selbst wenn der Verwaltungs-


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