BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 79

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12.47.14

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Vize­kanzler! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt nicht ganz mitge­kommen bei meinem Vorredner, was das mit dem Gesetz zu tun hat. Du hast am Anfang gesagt, du gehst jetzt ins Operative, weg vom Theoretischen, bist dann aber irgendwie mit einem Bauchladen an Themen gekommen, darunter auch Moskaube­suche und die Frage, wer wegen wem Termine bekommt. Übrigens glaube ich nicht, dass der neue OMV-Chef von sich aus einen Termin bekommen hätte. Ich glaube, diese Frage ist zumindest geklärt. – Also der Bauchladen gut und recht, aber jetzt zum Gesetz selber. Vielleicht können wir über das eine oder andere deiner Themen ja nachher noch kurz diskutieren.

Erlauben Sie mir, jetzt eher den Zusammenhang zwischen diesem Gesetzespaket und insbesondere den Erneuerbaren und der Energiewende zu beleuchten und auch die Frage zu stellen, was beispielsweise Fukushima, der Atomausstieg Deutschlands, der daran anknüpft, aber auch die Klimakonferenz in Paris mit diesem Gesetzespaket zu tun haben.

Nämlich sehr viel, denn infolge des Beschlusses von Deutschland und auch noch von einigen anderen Ländern in Europa, aus der Atomkraft auszusteigen, mussten sowohl die Deutschen als auch wir in Österreich reagieren und müssen auch noch in Zukunft stark reagieren. Das geht vom Bau von Pumpspeicherkraftwerken in den Alpen beispielsweise über den enormen Ausbau von Erneuerbaren, wo Österreich ja auf sehr gutem Weg ist, bis eben auch hin zum Bau von für die Energiewende dringend notwendigen Infrastrukturprojekten, den dringend notwendigen Hochspannungsleitun­gen in Europa, die diesen Strom beispielsweise aus den Pumpspeicherkraftwerken oder auch aus den erneuerbaren Quellen abtransportieren können. Österreich hat mit 17 Prozent, muss man wissen, mit Abstand die größten Pumpspeicherkapazitäten in Europa, noch weit vor Deutschland, vor Italien, vor Spanien. Und der Strom aus dem Wind, der in Norddeutschland auch dann bläst, wenn der Konsument den Strom nicht benötigt, wird eben dann über diese Hochspannungsleitungen in die heimischen Alpen transportiert und dort in Pumpspeicherkraftwerken eingesetzt, denn nur so kann Energie auch effizient gespeichert werden.

Über den Bau von Hochspannungsleitungen hat man sich beispielsweise in der Steier­mark über 20 Jahre hindurch zwischen Politik und Behörden nicht einigen können. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein, das wird sich nicht mehr spielen. Immerhin hat Österreich auch große Ziele, hehre Ziele. Also Wasser predigen – in dem Fall: Wasser­kraft predigen – auf der einen Seite und Wein trinken auf der anderen Seite, das wird in Zukunft sicher nicht mehr möglich sein.

Vielen Menschen ist heute schon klar – leider noch nicht allen, aber eben vielen –, dass einige Maßnahmen, die vielleicht auch nicht immer so populär sein werden, zu treffen sind, damit nicht eines Tages das viel zitierte Licht in Europa ausgeht. Die Technik hätte die erforderlichen Mittel schon längst beieinander, zum Beispiel eben den zunehmend von diesen Offshore-Windparks erzeugten Strom auch in die süd­lichen Verbraucherschwerpunkte zu übertragen, wären da nicht auch Widerstände aus gewissen gesellschaftspolitischen Gruppen und politischen Richtungen. Überlegungen zur Um- und Durchsetzung der eigentlich überfälligen Netzausbauten in Europa und auch in Österreich sind eben genauso anzustellen wie zu den netztechnischen Erfor­dernissen, um diese erneuerbaren Energiequellen auch integrieren zu können.

Und dieses Gesetz, werte Kolleginnen und Kollegen, verhindert auch einen aktuell drohenden volkswirtschaftlichen Schaden für uns, für Österreich, und auch einen Schaden für den Stromkunden. Damit die Versorgungssicherheit in Österreich erhalten werden kann, sind einfach stabile Rahmenbedingungen, stabile Rechtsgrundlagen


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