BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 87

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Gerade heute sind ja auch die Bürokratie, die Rechtsunsicherheit und vieles andere mehr angesprochen worden. Daher brauchen wir jetzt eine entsprechende Vorgangs­weise, die so ausschaut, dass nicht ein entsprechendes Antragsrecht, eine Partei­stel­lung eingeräumt wurde, sondern die Möglichkeit einer Beschwerde. Diese Ände­rung haben wir im UVP-Gesetz auch entsprechend vorgesehen. Daher würde ich sagen, das ist ein Kompromiss, wie vieles in diesem Bereich ein Kompromiss ist.

Das gilt auch für die 380-kV-Leitung in Salzburg, die Sie angesprochen haben. Ein Redner hat ja erwähnt, es war eine grüne Landesrätin, die eben feststellen musste, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Prüfverfahren vorgelegen sind. Ich finde es auch gut, dass dieses schon über Monate, über Jahre diskutierte Projekt endlich einen Abschluss findet, weil es eben genau die Sicherheit im Bereich des Transports, was erneuerbare Energie anbelangt, gewährleistet oder auch den Einsatz von Energie aus Pumpspeicherkraftwerken, die es vorher nicht gegeben hat.

Daher haben wir uns jetzt eben für das einfachgesetzliche Verfahren entschieden, um Rechtssicherheit herzustellen. Ich glaube, es ist ein Vorteil, obwohl wir jetzt auf die Trassenfestlegung verzichtet haben. Im Starkstrombereich kann man das ohnehin machen, wenn es länderübergreifend geht. Aber der Vorteil ist eben, dass ich jetzt trotzdem ein zweistufiges Genehmigungsverfahren habe, das heißt, ich habe jetzt sehr bald die Einbindung auch der öffentlichen Interessen, der Nachbarinteressen und anderer, weil es einen Vorantragsabschnitt gibt und ein Hauptverfahren. Das Ziel ist eben, das Ganze auf dreieinhalb Jahre zu konzentrieren.

Um die bessere Koordinierung zu ermöglichen, gibt es eine neue Einrichtung, die ist bei uns, nämlich eine Infrastrukturbehörde, die mit bestehenden Beamten besetzt wird, die diese Koordinierung wahrnehmen, um gemeinsame Zeitpläne insbesondere mit den UVP-Behörden der Länder zu erstellen.

Und da ist der zweite Aspekt, den ich ansprechen möchte: Wir koordinieren gerade in jenem Themenbereich, wo die Kompetenz da ist, ausdrücklich und frühzeitig mit den Bundesländern. Das heißt, wir haben insgesamt eine verbesserte, eine schnellere Vorgangsweise, aber keine verfassungsrechtlichen Eingriffe in die Kompetenzen der Länder. Auf die Expertise der Bundesländer wird, wie angesprochen, nicht verzichtet. Auf der anderen Seite haben wir, wie schon angesprochen, die Berücksichtigung der Bürgerrechte. Somit ist das so wie in vielen Bereichen im Leben aus meiner Sicht ein vernünftiger Balanceakt.

Da viele von Ihnen auch das Ökostromgesetz oder ähnliche Themen angesprochen haben: Auch dort wird es darum gehen, das vernünftig zu entwickeln. Es ist Ihnen schon aufgefallen, dass die ursprüngliche Intention des Ökostromgesetzes war, dass wir fördern, und zwar fördert der Konsument, sprich der Haushalt, und auf der anderen Seite auch der Industriebetrieb, um durch Förderung letztendlich einen Schnitt mit den Marktstrompreisen zu erreichen. Die eigentliche Idee war, die Technologie soweit zu entwickeln, dass wir einmal einen Schnittpreis haben und nicht ständig eine Förderung.

Jetzt ist aber durch die Verwerfung auf den Strommärkten eine Tendenz entstanden, dass die Energiepreise nach unten gehen, was aber nichts anderes bedeutet, als dass Sie alle, jeder Haushalt, jeder Industriebetrieb, die Spanne, die größer wird, fördern. Wir haben jetzt Marktpreise von 3 Cent pro Kilowattstunde, zahlen aber zum Teil über 10 Cent, also weitaus mehr. Das Gleiche gilt auch für die Windkraftbetreiber. Ich würde sagen, da kann man die Frage stellen: Haben wir da genug getan, weil wir ja erneuer­bare Energie wollen? – Und ich sage Ihnen: Ja, wir haben genügend Projekte forciert, wir werden den erneuerbaren Anteil, den wir uns vorgenommen haben, diese 34 Pro­zent, bis zum Jahr 2020 übererfüllen.

 


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