BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 86

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Und, wie gesagt, vor allem Innovation und Technologie werden gestärkt werden. Eine schnelle Modernisierung vorhandener Techniken und vor allem der Energieinfrastruktur bringt letztlich uns allen einen enormen Fortschritt.

Ich glaube, mit dieser gesetzlichen Weiterentwicklung wird wieder ein Schritt in Rich­tung einer umweltfreundlichen, moderneren Zukunft gesetzt. Dies wird damit, wie ich meine, auch sehr stark verankert.

Und eines abschließend: Wir setzen diese Schritte auch politisch und tragen sie auch mit. – In diesem Sinne danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.19


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster und vorläufig Letzter dazu zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


13.19.10

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gegenstand ist, wie schon angesprochen, die Umsetzung einer Richtlinie der EU. Und Ziel der Infrastrukturverordnung der EU ist, dass wir einen strategisch wichtigen Bereich, nämlich Projects of Common Interest, vorantreiben, um durch bessere und vor allem schnellere Koordinierung auch die Sicherheit der Versorgung, was Energie anlangt, in Europa zu erhöhen.

Ich darf wiederholen: Es geht also darum, dass wir, um den Binnenmarkt zu verwirk­lichen, was die Zusammenarbeit der Länder anlangt, länderübergreifende Projekte forcieren. Es geht nicht darum, dass Bürgerrechte oder andere Möglichkeiten im Bereich der Rechtssicherheit Ziel der Verordnung waren, sondern das Ziel war die schnellere Umsetzung, natürlich auch unter Wahrung der Bürgerrechte.

Angesprochen wurde auch, dass eine Reihe von Projekten auch im österreichischen Interesse sind. Es ist der volkswirtschaftliche Aspekt erwähnt worden. Die Projekte werden in Österreich rund 3,1 Milliarden € bewegen. Und das führt immerhin dazu, dass wir in etwa 40 000 Vollzeitarbeitsplätze in diesem Bereich erwarten können. Das heißt, im Endeffekt sind die Ausgangslage und die Zielsetzung anknüpfend an Fukushima nichts anderes als die Umsetzung und die Grundlage, die wir brauchen, um die Energiewende zu vollziehen.

Jetzt ist die eine Fragestellung, die an dem anknüpft, was die innerösterreichische Umsetzung anbelangt: Wie können wir das machen? Und da haben Herr Pisec und andere schon die Rechtslage angesprochen. Wir haben im Bereich der Energie eine sehr komplizierte Rechtslage, insbesondere was Kompetenzüberschneidungen mit den Ländern und Grundsatzkompetenzen anbelangt, und brauchen daher für beinahe jedes einfache Vorhaben eine Zweidrittelmehrheit. Aus diesem Grund haben wir auch ver­sucht, diese Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Es hat – wie von Ihnen, Frau Reiter, angesprochen – ganz gute Gespräche mit den Grünen gegeben, die auch im National­rat erwähnt worden sind. Wir haben aber keine Einigung erzielt.

In der Zwischenzeit wurde aber der Handlungsdruck durch den sogenannten Fall Gruber noch erhöht, der, glaube ich, heute schon erwähnt worden ist. Im Endeffekt geht es darum, dass der EuGH in einem Verfahren in Kärnten einer Frau Gruber ein bestimmtes Beschwerderecht zugesprochen hat, was aber bedeutet hätte, wenn das in der schwebenden Situation so bleibt, dass praktisch alle größeren Projekte, die eine UVP-Prüfung benötigen, in einer Art rückwirkenden Rechtsunsicherheit gewesen wären. Das ist aus meiner Sicht den Betrieben nicht zuzumuten, weil dies zur Folge hat, dass es einen schwebenden und gefährdeten Zustand gibt, was die Handlungs­möglichkeit betrifft.

 


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