Liebe Kolleginnen und Kollegen, die globalisierte Welt führt zu internationalen Verflechtungen und gegenseitigen Abhängigkeiten in allen Lebensbereichen. Die staatlichen Grenzen und territorialen Beschränkungen haben auf Bedrohungsfelder sinkenden Einfluss.
Kritische Aktivitäten auf lokaler oder nationaler Ebene können in einem anderen Teil der Erde Reaktionen hervorrufen, welche die ganze Bandbreite an Gewalt, Terror und Bedrohungen beinhalten können. Die Staaten stehen einer vernetzten Bedrohung gegenüber. Transnationaler Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder Cyberangriffe machen unsere Welt, unsere Gesellschaft, in höchstem Grad angreifbar. Bei einer internationalen Sicherheitskonferenz im steirischen Fürstenfeld konnte ich mich persönlich von der Verletzbarkeit unserer Gesellschaft durch Cyberangriffe überzeugen. Ein Hacker – er wurde später auch ausgezeichnet – war imstande, von Fürstenfeld aus bei einer U-Bahn-Station der Stadt Nürnberg für wenige Sekunden das Licht auszuschalten.
Die feigen, hinterlistigen sowie dramatischen Terroranschläge in Paris führen uns ebenso vor Augen: Ja, wir haben eine erhöhte Terrorgefahr in ganz Europa. Hundertprozentige Sicherheit vor Terror wird es nie geben – auch die sicherste Grenze wird das nicht verhindern –, jedoch hat der Staat, haben wir, die gesetzgebenden Körperschaften, die dringende Pflicht, alles zu unternehmen, um die Terrorgefahr zu senken und zu verringern.
Wir haben die Pflicht, und das ist die Aufgabe des polizeilichen Staatschutzes, die im Staatsgebiet lebenden Menschen, die Verfassung und die demokratische Grundordnung zu wahren und zu schützen. (Bundesrat Dörfler: Durch Handauflegen?) Die unterschiedlichen Bedrohungen und die zunehmend von globalen Rahmenbedingungen abhängige Gefahrenlage erfordern einen modernen, vernetzten und wirksamen polizeilichen Staatsschutz.
Unsere Sicherheitsbehörden müssen auf Gefahren nicht nur reagieren können, sondern sie sollen auch agieren dürfen und damit der Bedrohung aktiv schon im Vorfeld entgegentreten dürfen und können. Mit diesem uns vorliegenden Gesetz geben wir unseren Einsatzkräften, unserer Polizei die entsprechenden Mittel und Möglichkeiten in die Hand.
Das Anwerben von externen Vertrauensleuten im Zuge von verdeckten Ermittlungen ist künftig ausdrücklich gestattet. Das Ermitteln von Handystandortdaten ist künftig nicht nur für gefährdete Personen, etwa potenzielle Selbstmörder, möglich, sondern auch für Personen, von denen eine konkrete Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit eines anderen Menschen ausgeht.
Der Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten – den sogenannten Body Worn Cameras – wird künftig die Dokumentation von Amtshandlungen deutlich verbessern. Als Beweismittel zur Verfolgung strafbarer Handlungen sowie zur Kontrolle der Rechtsmäßigkeit einer Amtshandlung werden sie gute Dienste leisten.
Das Videomaterial kann auch bei bestimmten Verwaltungsübertretungen, zum Beispiel gegen das Pyrotechnikgesetz bei Sportgroßveranstaltungen, zur Aufklärung beigezogen werden. Auch der Einsatz, die Aufgaben und der Umfang des Einschreitens von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an Bord eines Flugzeuges ist nun neu geklärt und festgelegt.
Alles in allem wird Österreich mit diesem Gesetz sicherer. Es gibt keinen Eingriff in Bürgerrechte, denn es ist mir ebenso wichtig, dass die Bürgerrechte nicht beschnitten oder geschmälert wurden. Ein guter Garant dafür ist die demokratisch-parlamentarische Kontrolle, welche damit ebenso ausgebaut wird. (Bundesrat Stögmüller: Die
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