BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 97

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gibt’s nicht!) Künftig wird ein weisungsfreies Dreiergremium, dem zumindest ein Richter mit mindestens zehnjähriger Berufserfahrung angehören wird, darüber wachen.

Dieser Rechtsschutzsenat muss dem Parlament laufend berichten und Rede und Antwort stehen. (Bundesrat Stögmüller: Gibt’s ja nicht!) Überwachungsmaßnahmen müssen ebenso von diesem bewilligt werden. Sensible Kompetenzen werden auf einen wesentlich kleineren Kreis der Exekutive – Kollege Schödinger hat das schon erwähnt – eingeschränkt, nämlich auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Ter­rorismusbekämpfung.

Sensible Ermittlungsmethoden dürfen nur in Fällen von Gewaltbedrohung durch Extre­mismus, Terrorismus, Spionage oder die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angewandt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es heute oder gestern im Ausschuss geheißen hat, wir hätten noch länger verhandeln können, wir hätten vielleicht noch ein paar Jahre darüber sitzen können: Nach zwei Jahren langer und intensiver Ver­handlungen über viel Für und Wider liegt uns heute ein neues Gesetz vor.

Es ist ein hilfreiches Instrument, so meine ich, damit die Staatssicherheit und die Sicherheit aller Österreicherinnen und Österreicher auch in den kommenden Jahren auf einem sehr hohen Niveau bleibt. Es ist allen Verantwortlichen zu gratulieren und der Polizei und den Sicherheitsbehörden ein gutes Gelingen zu wünschen.

Dem Terrorismus keine Chance, den Bürgerrechten den Schutz bewahren! Ich stimme diesem neuen Gesetz mit Freude zu. Unser sicheres Österreich wird damit auf hohem Niveau sicher bleiben. Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

14.01


Präsident Josef Saller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. Ich erteile es ihm.

 


14.01.24

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Kollege Weber, das stimmt nicht so ganz, was Sie gesagt haben, denn wir haben nicht zwei Jahre verhandelt. Wenn ich mich richtig erinnere, ist die Begutachtungsfrist erst im Juli abgelaufen, und im Jänner wurde mit den fraktionellen Verhandlungen im Parlament begonnen. Mag sein, dass der Entwurf vielleicht schon zwei Jahre im Ministerium liegt, das kann ich nicht beurteilen – das kann uns vielleicht die Frau Innenministerin berichten –, aber die Wahrnehmung von zweijährigen Verhandlungen ist so nicht ganz stimmig.

Ich verstehe daher auch nicht, warum man es jetzt im Nationalrat so eilig gehabt hat, dieses Gesetz auf Biegen und Brechen durchzubringen, obwohl die Verhandlungen de facto noch gar nicht abgeschlossen waren.

Wir anerkennen, dass Polizei und Staatsschutz Mittel, gesetzliche Bestimmungen und Befugnisse brauchen, um ihre Aufgaben zu erfüllen, und dass das in Zeiten wie diesen dringend notwendig ist. Lassen Sie mich abermals eine Aussage von Ihnen, Herr Kollege Weber, näher beleuchten: Wenn man sagt, Grenzkontrollen brauchen wir nicht, dann ist das doch eine relativ kühne Aussage. Kollege Schödinger hat indirekt das Gleiche behauptet. Dennoch werden schon jetzt Personenkontrollen nicht infrage gestellt, zum Beispiel am Flughafen Schwechat, wo Sie mehr oder weniger exterritori­ales Gebiet oder im Transitraum quasi virtuelles ausländisches Territorium betreten. Wenn Sie dort die Schuhe ausziehen müssen, alles, was magnetisch oder metallisch ist, abgeben müssen, peinliche Personenkontrollen über sich ergehen lassen, ist das alles ganz normal und wird überhaupt nicht infrage gestellt.

 


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