BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 98

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Wenn man aber sagt, wir wollen an unserer Grenze kontrollieren, wer in unser Land kommt, ist das heftig umstritten. Dankenswerter Weise und nicht zuletzt auf Druck der FPÖ ist es mittlerweile zu einem Umdenken gekommen. Erst unlängst haben der Bundeskanzler und auch Sie, Frau Innenministerin, verlautbart, dass es Ihnen ein Anliegen ist, verstärkt zu kontrollieren. Das ist der richtige Weg. Das ist der richtige Ansatz, den wir in dieser Angelegenheit übrigens schon seit über einem Jahr propa­gieren.

Es ist schön, dass wir zumindest nicht verhallende Rufe hier im Hohen Haus von uns geben, sondern auch Gehör finden. So gesehen freut es mich, wenn ich wohlwollend feststellen kann, dass der interaktive Dialog, der kurzfristig wahrgenommen wird, auch auf lange Sicht ein guter ist, nämlich ein richtiger und freiheitlicher.

So gesehen meine ich auch, dass es wohl an der Zeit war, ein entsprechendes Staatsschutzgesetz zu machen. Dass es allerdings das vorliegende Gesetz sein muss, wage ich zu bezweifeln.

Wie auch viele Vorredner angemerkt haben, stehen etliche Zweifel im Raum, die man in einigen Wochen weiterer Verhandlungen hätte ausräumen können, denn wir waren in dieser Hinsicht auf einem guten Weg, sodass der von Anfang an gewünschte breite Konsens auch tatsächlich hätte erreicht werden können.

Wenn man aber dem Verhandlungspartner die Tür vor der Nase zuschlägt und sagt: Es ist vorbei, jetzt wird nicht mehr verhandelt, weil wir jetzt abstimmen gehen!, dann war das wahrscheinlich ein schlechter Weg. Daher meine ich, dass dieses Gesetz, so wichtig und notwendig es in der Sache auch ist, inhaltlich der falsche Weg ist, weshalb es auch nicht unsere Zustimmung finden wird.

Ein besonderer Kritikpunkt, der auch schon am Rande erwähnt wurde, ist die Einhaltung der verfassungsmäßigen Rechte, die im Spannungsverhältnis, welches sich mit diesem Gesetz ergibt, doch nur sehr oberflächlich gewahrt werden. Das Problem der überschießenden, zu sehr fokussierenden gesetzlichen Möglichkeiten im Rahmen der Meinungsdelikte wurde bereits angesprochen, und wenn auch die SPÖ beson­ders abfällige Bemerkungen äußerte, darf ich doch auf den gestrigen EU-Ausschuss verweisen, wo von Vertretern des Justizministeriums ähnliche Einschätzun­gen präsen­tiert wurden.

Dort ging es um die Gleichschaltung internationaler strafrechtlicher Bestimmungen zur Terrorbekämpfung. Von den Vertretern des Justizministeriums wurde klargestellt, dass das eine sehr diffizile Sache ist, Meinungsdelikte – auch aufgrund der gewachsenen unterschiedlichen Perspektiven der Betroffenen – überregional und bilateral zu behan­deln und diesbezüglich den richtigen Mittelweg zu finden.

Wir sind der Ansicht, dass Meinungsdelikte in diesem Gesetz überproportional im Fokus stehen, während andere wichtige Delikte in dieses Gesetz, das auch salopp Antiterrorgesetz heißt – wie es Kollege Raml auch schon richtig genannt hat –, kaum Eingang gefunden haben, was natürlich bei weniger Rechtskundigen und weniger mit den inhaltlichen, juristischen Gegebenheiten des Gesetzes Vertrauten auf absolutes Unverständnis stößt.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der ebenfalls eine schiefe Optik erzeugt und den ich hier nicht übergehen möchte, sind die Fragen der Datenspeicherung beziehungsweise des Datenverbundes.

Es ist anzuerkennen, dass Sie auf personenbezogenen Daten dahin gehend achten möchten, dass sie nicht einer breiten Zugriffsberechtigung unterliegen. Dennoch erkenne ich eine Tendenz: Früher betrug die generelle Datenaufbewahrung neun Monaten, jetzt soll es die Möglichkeit geben, sie bis zu fünf Jahre aufzubewahren. Man


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