BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 95

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Gefahr in sich, denn die im Staatsschutzgesetz verankerte Löschungsverpflichtung kann und wird womöglich von anderen Staaten nicht beachtet werden: „(W)enn diese Daten einmal in fremden Händen sind, hat der österreichische Staat keinerlei Kontrolle mehr darüber, wie damit verfahren wird – ob sie möglicherweise weitergegeben oder jemals wieder gelöscht werden.“

Das Mindeste wäre es, dazu eine klare gesetzliche Regelung zu schaffen, die festlegt, unter welchen Rahmenbedingungen beziehungsweise aus welchem Anlass das zuläs­sig sein dürfte.

Auch der Anwendungsbereich geht uns zu weit. So ist es auch möglich, dass gering­fügige Delikte zum Anlass genommen werden, um vorbeugend Bürger/Bürgerinnen zu überwachen, wie auch prinzipiell neue Überwachungsbefugnisse von Kommunikations­daten geschaffen werden, und das alles ohne richterliche Bewilligung.

Auch wird in eine Reihe verfassungsrechtlich geschützter Grundrechte eingegriffen, insbesondere in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Grund­recht auf Datenschutz, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht auf wirksame Beschwerde oder den Gleichheitsgrundsatz. Diese Eingriffe in Grundrechte sind nur unter bestimmten, sehr engen Voraussetzungen zulässig. Erfül­len gesetzliche Bestimmungen, die Grundrechtseingriffe vorsehen, diese Anforderun­gen nicht, dann sind sie verfassungswidrig, und das dürfte beim Polizeilichen Staats­schutz­gesetz in vielen Punkten der Fall sein.

Unsere Zustimmung gibt es deshalb trotz der kleinen kosmetischen Änderungen nicht, und eine ganz wichtige Sache ist es, bei alldem zu erwähnen, dass wir nicht umsonst eine Gewaltenteilung im Rechtsstaat haben und dass deshalb die Kontrolle der Macht auch von unabhängigen Gerichten erfolgen muss. Das ist da jedenfalls nicht der Fall. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.52


Präsident Josef Saller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Weber. Ich erteile es ihm.

 


13.52.47

Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuhörer und Zuhörerinnen! Manche hier sind der Meinung, dass mit einem sicheren Grenzschutz Terrorismus verhindert werden kann oder verringert werden kann.

Diese Meinung kann ich nicht teilen. Ich bin zwar für einen sicheren Grenzschutz, aber es ist ein Irrglaube, dass man damit Terrorismus verhindern oder vielleicht verringern kann. (Bundesrat Dörfler: Das ist unglaublich! – Zwischenruf des Bundesrates Raml.)

Ich glaube – oder zumindest hoffe ich das –, es bestreitet wahrscheinlich niemand hier im Saal die geänderten Rahmenbedingungen in der Welt, in der und mit der die Polizei, die Exekutive, ihre Arbeit macht. Ich möchte es auch nicht verabsäumen, zu sagen und zu betonen, dass die österreichische Polizei ihre Arbeit sehr bemüht und auch hervor­ragend erledigt. Dafür gebührt ihr unser aller Dank, Wertschätzung und auch Unterstüt­zung.

Doch diese Arbeit und die Herausforderungen für alle Polizistinnen und Polizisten wer­den nicht leichter. Die Politik steht den Polizeikräften bei und unterstützt – reagierend auf diese gestiegenen Herausforderungen –, und das ist auch unsere Aufgabe. Diese Hausaufgabe haben wir mit dem uns vorliegenden Gesetz, dem Polizeilichen Staats­schutzgesetz, erledigt. Ob wir auf diese Hausaufgabe sozusagen einen Einser, ein Sehr gut, bekommen, weiß ich nicht, aber ein Gut ist auf alle Fälle drinnen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite