schehen ist, sondern wird bei den meisten Amtshandlungen der Staatsschutzbeamten schon im Vorhinein mit der Sachlage konfrontiert und kann das genehmigen, und zwar für die Dauer von maximal sechs Monaten. Danach ist der Sachverhalt neu mit dem Rechtsschutzbeauftragten abzuklären.
Ein weiterer meiner Meinung nach ganz wesentlicher Punkt bezüglich des Rechtsschutzes der Bürger ist es, dass Personen, die in den Überwachungs- und Ermittlungskreis gekommen sind und bei denen sich im Nachhinein herausstellt hat, dass sie weder verdächtigt sind noch sich sonst irgendwelche Anhaltspunkte ergeben haben, darüber zu informieren sind. Diese Personen werden dann darüber informiert und haben die Möglichkeit, auch im Nachhinein entsprechende Rechtsmittel zu ergreifen. Ich glaube, dass genau diese Abgrenzung – einerseits eine Regelung zum Schutz der Bürger zu schaffen, andererseits auch vernünftige Ermittlungsansätze ausüben zu können – in diesem Gesetz wirklich sehr gut verwirklicht wurde.
Der nächste Punkt ist der Datenverbund. Es ist in diesem Gesetz genau definiert, dass das Bundesamt und die Landesämter datenmäßig untereinander vernetzt sind – no na, es macht ja keinen Sinn, wenn zwei oder drei verschiedene Ämter am selben Fall arbeiten und sich eventuell sogar noch aufgrund mangelnder Information in die Quere kommen.
So glaube ich, dass aufgrund der Weitsicht, der Klugheit und der Geschicktheit unserer Innenministerin und ihres Teams ein Gesetz vorgelegt wurde, das in Zukunft bei uns in Österreich für ein Mehr an Sicherheit und auch für ein Mehr an Kompetenz in der Polizei sorgen wird. Es bleibt mir abschließend vielleicht noch, anzuregen, dass wir gemeinsam noch einmal über die Vorratsdatenspeicherung nachdenken, da dies, wie ich glaube, ein wichtiges Werkzeug für unsere Beamten wäre. – Danke, Frau Innenminister! (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Weber.)
13.48
Präsident Josef Saller: Frau Bundesrätin Mag. Dr. Dziedzic ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.48
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrte Frau Ministerin! Werter Präsident, wertes Präsidium! Werte Kollegen und Kolleginnen! Zwar wurden in den Verhandlungen, die dem Beschluss vorausgingen, noch einige der von der Zivilgesellschaft, aber auch von den Oppositionsparteien beanstandeten Passagen geringfügig verbessert, trotzdem weist dieser Gesetzestext noch immer zahlreiche Mängel auf, vor allem – dies wurde heute bereits erwähnt – was den mangelnden Rechtsschutz anbelangt.
Im § 12 Abs. 4 heißt es:
„Übermittlungen sind an Sicherheitsbehörden für Zwecke der Sicherheitspolizei und Strafrechtspflege, an Staatsanwaltschaften und ordentliche Gerichte für Zwecke der Strafrechtspflege, an verfassungsmäßige Einrichtungen nach Maßgabe des § 8 und darüber hinaus an Dienststellen inländischer Behörden, soweit dies eine wesentliche Voraussetzung zur Wahrnehmung einer ihr gesetzlich übertragenen Aufgabe ist, an ausländische Sicherheitsbehörden und Sicherheitsorganisationen (…) sowie Organe der Europäischen Union oder Vereinten Nationen entsprechend den Bestimmungen über die internationale polizeiliche Amtshilfe zulässig.“
Genau dadurch besteht die Gefahr – die Kritik wurde in dem Punkt vor allem seitens der Piratenpartei Österreichs formuliert –, dass Informationen über österreichische Bürger und Bürgerinnen aus dieser Analysedatenbank an fremde Dienste weitergegeben werden. Diese Möglichkeit ist tatsächlich nicht nur ein Novum, sondern birgt eine große
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