BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 93

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Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates einen Ordnungsruf. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Bundesrat Jenewein: … mit Bedauern zurück!)

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Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Schödinger zu Wort. – Bitte.

 


13.42.45

Bundesrat Gerhard Schödinger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Liebe Frau Minister! Liebe Bundesräte und Bundesrätinnen! Liebe Zuseher vor den Bildschirmen! Nur ein kurzes Statement zu den Ausführungen meines Vor­redners: Wenn das nach schulischen Kriterien beurteilt würde, dann hätten Sie eine glatte Themenverfehlung, weil ich nicht glaube, dass Grenzkontrollen das Staats­schutz­gesetz ersetzen können – genauso wenig, wie ich die Kriminalität oder die sogenannte importierte Kriminalität (Bundesrätin Mühlwerth: Da hat jemand was nicht verstanden!) mit dem Terror gleichsetzen möchte. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Das Staatsschutzgesetz ist unserer Überzeugung nach – so, wie wir das in dieser Form beschlossen haben – doch ein ziemlicher Meilenstein, weil wir damit nicht, so wie wir das in der Vergangenheit getan haben, auf Gefahren reagieren, sondern weil wir bereits im Vorfeld Bedrohungen erkennen können und auch versuchen können, auf diese zu reagieren. Nach zwei Jahre langen Verhandlungen ist ein Gesetz beschlos­sen worden, das unserer Meinung nach ein modernes Gesetz ist, das den Anforderun­gen unseres Staates und unserer Bevölkerung entspricht. Ich kann mir auch vorstellen, dass die FPÖ mit dem Verhetzungsparagraphen ein Problem hat, aber ich sehe dies in der Dringlichkeit nicht an erster Stelle.

Die Ablehnung vonseiten der FPÖ und auch der Grünen – und ich glaube, dass unsere Ministerin in diesem Punkt sehr viel und sehr lange verhandelt hat und sehr lange versucht hat, einen breiten Konsens zu erreichen (Bundesrat Stögmüller: Ja!) – hat meiner Meinung nach eher parteipolitische denn inhaltliche Gründe.

Wo liegen nun die Eckpunkte? – Früher hatten wir im Prinzip 28 000 Verfassungs­schützer, denn jeder Polizist hatte in diesem Aufgabenbereich mitzuwirken und hat das auch getan. Jetzt haben wir einen eingeschränkten Personenkreis von circa 500 Per­sonen, die erweiterte Befugnisse bekommen haben. Das nimmt natürlich nicht die Polizisten aus ihrer Wahrnehmungspflicht, aber diese 500 Personen sind aufgrund des erweiterten Kompetenzkataloges auch dementsprechend besser aufgestellt.

In den Verhandlungen immer wieder neu aufgerollt wurde der eingegrenzte Straf­katalog. Die Vorgangsweise war also nicht so, dass das einfach auf den Tisch gelegt und gesagt wurde: Das ist so!, sondern darüber gab es sehr viele Diskussionen. Dieses Thema wurde immer wieder neu aufgerollt. Deswegen glaube ich, dass eine Zustimmung aller Fraktionen doch eine Möglichkeit gewesen wäre, nach außen hin zu zeigen, dass wir alle gemeinsam hinter dieser Vorgangsweise stehen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Datenspeicherung. Bisher konnte man Daten generell bis zu neun Monate lang speichern, dann war es vorbei. Heute sind wir aufgrund dieses neuen Staatsschutzgesetzes in der Lage, gewisse Daten mit ent­sprechender Begründung für die Dauer von fünf Jahren zu speichern.

All das, was ich jetzt angeführt habe, bedarf natürlich auch der Kontrolle, und in diesem Punkt bin ich der Meinung, dass wir mit der Definierung des Rechtsschutzbeauftragten bezüglich seiner Ausstattung und seiner Aufgabenstellung doch einiges vorgelegt haben. Dieser Rechtsschutzbeauftragte kontrolliert nicht im Nachhinein alles, was ge-


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