BundesratStenographisches Protokoll850. Sitzung / Seite 100

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Kollege Herbert, nur zur Erinnerung: Ich war 2014 noch im Innenministerium, und da hat es bereits erste Gespräche mit den Sicherheitssprechern aller Parteien gegeben. Es ist also durchaus schon zwei Jahre diskutiert und debattiert worden.

Heute haben wir ein Gesetz, das großen Wert auf den Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger legt und gleichzeitig mehr Möglichkeiten für Verfassungs­schützer und Terrorismusbekämpfer eröffnet. Ich finde es schade, dass die Opposition im Nationalrat diesem Gesetz in letzter Minute doch nicht zugestimmt hat, weil uns eine breite Zustimmung wichtig war. Im Zuge der Debatte wurden die konstruktiven Vorschläge der Opposition aufgenommen und sind ins Gesetz eingeflossen – das wurde heute auch schon mehrfach erwähnt.

Meine Vorredner haben die konkreten Inhalte des Gesetzes bereits erörtert. Ich möchte heute auf die möglichen offenen Kritikpunkte, die ebenfalls angesprochen wurden, eingehen.

Zunächst möchte ich eines klar festhalten: Dieses Gesetz ist kein Bürgerbespit­ze­lungsgesetz, wie es viele Vertreter der Opposition behaupten. Dieses Gesetz ermög­licht das rasche Eingreifen in konkreten Verdachtsfällen. Es soll die Bevölkerung vor terroristischer und religiös motivierter Kriminalität schützen. Die Bevölkerung erwartet einen starken Sicherheitsapparat – viele von Ihnen haben heute schon die Sicherheits­bedürfnisse in der Bevölkerung angesprochen. Wir stärken mit diesem Gesetz unsere Exekutive. Wie wichtig das ist, haben wir alle in den letzten Wochen und Monaten erkennen können. Denken Sie nur an die Anschläge von Paris, in der Türkei, die Bedrohungen in Deutschland, Brüssel und so weiter!

Klar ist, wir führen nicht die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür ein. Es wer­den Daten von Personen nur in konkreten Verdachtsmomenten gesammelt. Niemand braucht sich zu fürchten, bespitzelt zu werden. Es geht nicht darum, Wirtshausstamm­tischrunden zu bespitzeln. Es geht darum, Sicherheit für die Menschen herbeizuführen. Jeder Einzelne von uns sollte diese Verantwortung wahrnehmen.

Ich muss wohl in dieser Runde nicht erwähnen, dass Vertrauenspersonen nichts Neues sind. Sie sind bereits fester Bestandteil der polizeilichen Ermittlungsarbeit.

Bei uns erfahren die Menschen, dass gegen sie ermittelt wurde, und den Grund, warum sie in Verdacht standen. Dies ist im Vergleich zu anderen europäischen Staaten ein Meilenstein in Sachen Rechtsschutz und Wahrung der persönlichen Rechte. Darüber hinaus ist für die Wahrung der persönlichen Rechte das System des Rechts­schutzbeauftragten vorgesehen. Es garantiert Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger. Es sorgt dafür, dass die Freiheitsrechte der Bürger eingehalten und gesichert werden.

Die Rechtsschutzbeauftragten sind unabhängig und weisungsfrei, sie werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren bestellt. Grundbedingung ist, der oder die Rechtsschutzbeauftragte muss zehn Jahre Erfahrung als Richter oder Staatsanwalt haben.

Mit diesem System des Rechtsschutzbeauftragten hat das Parlament die größtmög­liche Kontrolle. Das Bundesministerium für Inneres und die Rechtsschutzbeauftragten sind angehalten, den Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses des National­rates zu informieren, sodass wir Parlamentarier die Möglichkeit haben, unseren Sicher­heitsapparat zu kontrollieren.

Angesprochen wurden auch die Sorgen der Ärzte oder Rechtsanwälte. Dem können wir entgegnen, dass das Staatsschutzgesetz ihre Schweigepflicht nicht aufweicht. Wir garantieren den Ärzten und Rechtsanwälten natürlich ihr Recht.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite